Neues Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz: Fakten und To Dos

Die Optimierung des Debitorenmanagements und die Verbesserung der Bonität Ihres Unternehmens zählen zu den Maßnahmen, die Sie jederzeit proaktiv angehen können. Es gibt aber auch Einflüsse von außen, die zwangsläufig einen Veränderungsprozess in Ihrem Unternehmen anstoßen – dazu zählen zum Beispiel neue gesetzliche Regelungen. Bei Nichteinhaltung können empfindliche Strafen drohen, die wiederum negative Folgen für den ERFOLG Ihres Unternehmens haben können. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig die richtigen Veränderungen anzustoßen, um den Vorgaben von neuen Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen zu entsprechen.
 
Ein aktuelles Beispiel ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das zum 01. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist. Wir möchten Ihnen heute dazu die fünf wichtigsten Fragen beantworten:
 
Für wen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Gesetz betrifft Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Ab 01.01.2024 werden auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden unter die Regularien des LkSG fallen.
 
Welche Zielsetzung verfolgt das Gesetz?
Menschenrechte sollen in globalen Lieferketten gestärkt werden. Dazu zählen z. B. der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu bilden sowie der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.
 
Was schreibt das Gesetz vor?
Es verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte in ihrer Lieferkette zu prüfen und durch die Umsetzung definierter Sorgfalts- und Berichtspflichten einzuhalten.
 
Welche Veränderungen bringt dieses Gesetz mit sich?
Unternehmen müssen damit nicht nur Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, sondern auch für das Geschäftsgebaren von Vertragspartnern und Zulieferern. Die Pflichten gelten also entlang der gesamten Lieferkette.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
 
Welche konkreten Punkte sollten Sie nun durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Angriff nehmen, falls Ihr Unternehmen unter dieses Gesetz fällt? Zuallererst geht es darum, die Risiken in der eigenen Produktion sowie den Lieferketten zu ermitteln, bewerten und priorisieren. Auf dieser Basis können Sie für Ihr Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu vermeiden oder minimieren. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind, legt das Gesetz fest. Darüber hinaus sind Beschwerdekanäle für Menschen innerhalb der Lieferketten einzurichten und die Einhaltung der Menschenrechte muss jedes Jahr neu von allen Lieferanten nachgewiesen werden. All dies ist wichtig, damit Ihrem Unternehmen kein Reputationsverlust oder eine Strafzahlung droht. Auch die Gefahr, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden, ist damit reduziert.
 
Sie möchten für Ihr Unternehmen potenzielle Hochrisiko-Zulieferer identifizieren? Wir unterstützen Sie gern dabei, und arbeiten mit dem LkSG-Check derzeit an einem entsprechenden Service. Wenn Sie Ihre Zulieferer in einer kostenlosen Test-Phase dieses Services untersuchen lassen möchten, registrieren Sie sich bitte hier.

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