Ab Juli ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen in Kraft. Das heißt:
- Unternehmen sind verpflichtet, interne Meldekanäle für Whistleblower zu haben.
- Unternehmen müssen damit rechnen, dass Whistleblower bei ihnen ab sofort vermehrt Schäden durch Betrug, Veruntreuung oder andere kriminelle Handlungen aufdecken.
- Nur die wenigsten Unternehmen sind gegen solche Schäden abgesichert.