Carnet A.T.A.

Das einfache Zollverfahren, das bereits in über 75 Ländern angewendet wird

Waren, die nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden sollen, können dort ohne Verzollung oder Hinterlegung ausländischer Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben und Steuern) eingeführt werden, wenn dafür ein Carnet A.T.A. vorgelegt wird. Dieses Zollpassierscheinheft erleichtert Ihnen die Arbeit und die Zollabfertigung erheblich. Es

  • ermöglicht deutlich schnellere Zollabfertigungen,
  • ersetzt ausländische Zollbelege und
  • erspart die Hinterlegung von Sicherheiten an der Grenze und damit das Mitführen fremder Währungen in großen Mengen.

Diese Vorteile können Sie genießen, wenn Waren nur zeitweise in andere Zollgebiete ausgeführt und später unverändert wieder zurückgebracht werden, also z. B. Messegüter, Warenmuster oder Berufsausrüstungsgegenstände. Das Carnet A.T.A. wird darum auch „Reisepass für Waren“ genannt.

Zeit sparen
Sie müssen vor der Reise und zum Einfuhrzeitpunkt keine hohen bürokratischen Hürden bewältigen, da fällige Abgaben nicht mehr aufwändig berechnet werden müssen.
Sicher planen

Sie nutzen ein weltweit standardisiertes und bewährtes Verfahren, bei dem heute Waren im Wert von mehr als 30 Milliarden US-Dollar in andere Länder gebracht werden.

 

Zusammenarbeiten
Sie geben dem Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes durch das Carnet eine Sicherheit (ähnlich der Zollbürgschaft), die seinen Anspruch auf Zollabgaben und Steuern deckt. 

Welche Waren sind möglich?

Für Waren, die mit Carnet A.T.A. ins Ausland gebracht werden sollen, gelten die folgenden Regeln:

  • Gemeinschaftswaren handeln = Waren, die vollständig innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt sind oder außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden und ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt wurden.
  • Gebrauchsgüter handeln = Also keine verderblichen Waren und Verbrauchsgüter wie z. B. Kataloge, Prospekte, Werbegeschenke, Erfrischungen. Zugelassen sind hingegen Berufsausrüstungen, Warenmuster und Messegüter. Daneben gibt es weitere nationale und internationale Verwendungen. Nähere Auskünfte zu allen Abkommen und zu einzelnen länderspezifischen Besonderheiten erhalten Sie bei Ihrer IHK.
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Unter Allianz Trade werden verschiedene Dienstleistungen von Euler Hermes angeboten.

 

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