Mit einer Gewährleistungsbürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung für Gewährleistungspflichten des Verkäufers oder Herstellers aus Sach- oder Rechtsmängeln der Kaufsache innerhalb der Gewährleistungsfrist aus einem Vertrag.
Mängelgewährleistungsbürgschaften bzw. Gewährleistungsbürgschaften dienen einem Auftraggeber zur Absicherung der vertraglich vereinbarten Mängelgewährleistungspflichten des Auftragnehmers, ähnlich wie ein Sicherheitseinbehalt. Typischerweise kommt die Mängelgewährleistungsbürgschaft im Bauwesen (Gewährleistung nach VOB) und Anlagenbau zum Tragen. Sie beträgt in der Regel 2-5% der Schlussrechnungssumme.
, 01/06/2023
Nach einem Kontakt am 01/06/2023
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