In Zeiten der Digitalisierung nimmt das Problem immer mehr zu: Betrüger können sich immer leichter die Kontaktdaten eines Unternehmens erschleichen – zum Beispiel durch das „Hacken“ seiner IT-Systeme. Dann geben sie sich als bekannter Kunde aus und bestellen in dessen Namen meist Waren in großem Umfang. Der Betrug fällt erst auf, wenn der echte Kunde seine Rechnung verständlicherweise nicht zahlt. Die Ware ist dann natürlich längst verschwunden, und die Täter bleiben in 95 % aller Fälle unbekannt. Eine Warenkreditversicherung darf nicht zahlen, weil gar keine Forderung gegen Ihren echten Kunden besteht. Mit der Absicherung „Schutz vor Bestellerbetrug“ können Sie aber auch dieses Risiko decken.
- Schutz vor Schäden durch Dritte, die durch „Hacken“ der Datenbank Ihres Unternehmens oder auf anderem Wege an Ihre Kontaktdaten gelangen und diese für betrügerische Bestellungen nutzen.
- Für alle Unternehmen, die sich nicht nur mit einer Warenkreditversicherung gegen Forderungsausfälle schützen wollen, sondern nun auch Lieferungen einschließen wollen, die aufgrund betrügerischer Bestellungen ausgeführt werden.
, 27/11/2024
, 25/11/2024