Ob bei der Bewerberauswahl, in der Datenanalyse oder bei Routineaufgaben – KI-Systeme haben das Potenzial, die Arbeitswelt zu revolutionieren und versprechen mehr Effizienz und Produktivität.

Doch mit den neuen Möglichkeiten steigen auch die Risiken. Die am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-KI-Verordnung bringt klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Damit gewinnt ein oft unterschätztes Thema an Bedeutung: professionelles Risikomanagement rund um KI.

  • Neue Pflichten durch die EU-KI-Verordnung: Unternehmen müssen KI-Einsätze strenger regeln – insbesondere bei sogenannten Hochrisiko-Systemen im Bereich Personalmanagement.
  • Haftung und Aufsichtspflichten: Fehlerhafte Entscheidungen von KI-Systemen können erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmen und Mitarbeitende nach sich ziehen.
  • Strategisches Risikomanagement wird unverzichtbar: Wer KI im Unternehmen nutzt, braucht klare Compliance-Strukturen, Schulungen – und sollte sich gegen neue Betriebs- und Haftungsrisiken absichern.
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Der Einsatz von KI ist längst keine Zukunftsmusik mehr: Viele Unternehmen integrieren Tools auf Basis maschinellen Lernens in ihre Prozesse – häufig ohne genau zu wissen, welche rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen damit verbunden sind. Dabei ist klar: Je stärker KI in Entscheidungsprozesse eingreift, desto höher ist das Risiko – für Fehlentscheidungen, Diskriminierung, Datenmissbrauch oder Haftungsfragen.

Genau hier setzt die neue EU-KI-Verordnung an. Sie bringt erstmals einheitliche Standards für Entwicklung, Einsatz und Kontrolle von KI in Europa. Doch was heißt das konkret für Unternehmen und ihre Beschäftigten?

KI am Arbeitsplatz berührt eine ganze Reihe von Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Datenschutz, Urheberrecht – und immer häufiger auch damit zusammenhängende Haftungsfragen. So stellt sich z. B. die Frage, ob Unternehmen Mitarbeitende zur Nutzung bestimmter KI-Tools verpflichten dürfen (dies darf er, wenn die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind). Gleichzeitig dürfen Beschäftigte nicht eigenmächtig KI einsetzen – bei Verstößen gegen geltendes Recht können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.

Und was passiert, wenn eine KI diskriminierend entscheidet oder falsche Empfehlungen gibt – etwa bei der Bewertung von Bewerbungen? Grundsätzlich haftet das Unternehmen, insbesondere wenn es die KI als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Doch auch Mitarbeitende können persönlich haftbar gemacht werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen wird.

Der Einsatz von KI ist längst keine Zukunftsmusik mehr: Viele Unternehmen integrieren Tools auf Basis maschinellen Lernens in ihre Prozesse – häufig ohne genau zu wissen, welche rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen damit verbunden sind. Dabei ist klar: Je stärker KI in Entscheidungsprozesse eingreift, desto höher ist das Risiko – für Fehlentscheidungen, Diskriminierung, Datenmissbrauch oder Haftungsfragen.

Genau hier setzt die neue EU-KI-Verordnung an. Sie bringt erstmals einheitliche Standards für Entwicklung, Einsatz und Kontrolle von KI in Europa. Doch was heißt das konkret für Unternehmen und ihre Beschäftigten?

Die EU-KI-Verordnung unterscheidet verschiedene Risikoklassen für KI-Systeme. Besonders kritisch sind sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören unter anderem KI-Anwendungen, die Entscheidungen über Beschäftigung, Beförderung, Kündigung oder Leistungsbewertung von Mitarbeitenden treffen.

Für diese Systeme gelten besonders strenge Anforderungen:

  • Menschliche Aufsichtspflicht: Der Einsatz muss durch natürliche Personen überwacht und bafusichtigt werden.
  • Dokumentations- und Transparenzpflichten: Unternehmen müssen für Dritte nachvollziehbar machen, wie das System funktioniert.
  • Pflicht zur Schulung: Mitarbeitende müssen im Umgang mit der KI geschult werden.

Unternehmen, die diese Vorgaben ignorieren, gehen erhebliche rechtliche Risiken ein – von Bußgeldern über Imageschäden bis hin zu möglichen Schadensersatzforderungen.

Der professionelle Umgang mit KI erfordert ein ganzheitliches Risikomanagement. Folgende Schritte sind zentral:

  • Interne Risikoanalyse: Welche KI-Systeme werden eingesetzt, welche Risiken bestehen – und sind sie ausreichend bewertet?
  • Compliance & Governance: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen, Verantwortlichkeiten klar definieren.
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: Von Zugriffskontrollen bis zu Audit-Trails.
  • Schulung & Sensibilisierung: Mitarbeitende im verantwortungsvollen Umgang mit KI schulen.
  • Einbindung des Betriebsrats: Insbesondere bei der Überwachung von Mitarbeitenden durch KI.

Risikomanagement ist keine Einmalmaßnahme – sondern ein kontinuierlicher Prozess, der mit der Weiterentwicklung der Technologien Schritt halten muss.

KI wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Doch wie bei jeder Innovation gilt: Der Schlüssel liegt in der Balance zwischen technologischem Fortschritt und verantwortungsvollem Handeln.

Mit der richtigen Strategie und klaren Regeln können Unternehmen das Potenzial von KI nutzen – ohne unkontrollierbare Risiken einzugehen.

Die 6 wichtigsten Maßnahmen zur Risikominimierung

KI-Systeme inventarisieren
➤ Welche KI-Anwendungen sind im Einsatz – und welchem Risikolevel (laut EU-KI-Verordnung) sind sie zuzuordnen?

Rechtskonformität prüfen
➤ Sind Datenschutz, Arbeitsrecht, Urheberrecht sowie sonstige relevante Rechtsgebiete und die neue KI-Verordnung eingehalten?

Mitarbeitende schulen
➤ Schulungen zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI anbieten – besonders bei Hochrisiko-Systemen.

Menschliche Aufsicht sicherstellen
➤ Keine vollautomatisierten Entscheidungen bei Personalfragen – „Human in the loop“ ist Pflicht.

Risikomanagementsystem erweitern
➤ KI-bezogene Risiken systematisch erfassen, bewerten und in bestehende Prozesse integrieren.

Absicherung prüfen
➤ Schutz vor Betriebs-, Vertrauens- und Reputationsrisiken – Allianz Trade berät zu maßgeschneiderten Lösungen.

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