Veruntreuung: Eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Unternehmen

Die eigenen Mitarbeiter sind bekanntlich das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Von ihnen können aber auch Gefahren ausgehen – nämlich dann, wenn sie Zugriff auf firmeneigene Sach- und Vermögenswerte haben und sie sich zu kriminellen Handlungen hinreißen lassen. Ein häufiger Begriff ist in diesem Zusammenhang die „Veruntreuung“. Wir sagen Ihnen, welche Straftaten damit zusammengefasst werden  und welche Verdachtsmomente darauf hindeuten könnten. Darüber hinaus beleuchten wir die Möglichkeiten, wie sich Unternehmen gegen dieses Risiko wappnen können.  

Das Wichtigste vorab:

  • Unter dem Oberbegriff „Veruntreuung“ werden häufig verschiedene  Vermögenstraftaten zusammengefasst, die mit der Absicht begangen werden, sich  oder andere an überlassenen Sach- oder Vermögenswerten rechtswidrig zu bereichern.
  • Veruntreuungen durch Mitarbeiter lassen sich für Unternehmen nicht gänzlich vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, proaktiv dagegen vorzubeugen.
  • Mit einer Vertrauensschadenversicherung können sich Unternehmen gegen die finanziellen Folgen einer Veruntreuung schützen.

Von Hard- und Software bis hin zu Bankvollmachten: Damit Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen können, werden ihnen vom Arbeitgeber bestimmte Sach- und Vermögenswerte überlassen. Dieses Risiko muss jeder Unternehmer tragen, wenn er Angestellte beschäftigen möchte. Zum Problem wird dies nur dann, wenn Sach- und Vermögenswerte genutzt werden, um sich unberechtigt zu bereichern. In diesen Fällen spricht man oft von einer „Veruntreuung“. Auch überlassene Gelder können veruntreut werden – und zwar sobald jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht. Oder aber: Die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, wird verletzt.

Beispiele dafür gibt es leider reichlich. Am bekanntesten ist wohl der sprichwörtliche „Griff in die Kasse“ durch einen Mitarbeitenden, strafrechtlich ein Diebstahl. Aber auch die Straftaten Unterschlagung und Untreue, wie der private Verkauf eines Bürodruckers oder die Erstellung einer Scheinrechnung mit anschließender Überweisung des Betrags auf das eigene Konto, lassen sich unter den Sammelbegriff Veruntreuung fassen. Wichtig bei alldem zu wissen: Nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Geschäftspartner oder Zulieferer können Sach- oder Vermögenswerte veruntreuen. In 60% der Fälle sind es jedoch die Mitarbeiter in den eigenen Reihen, die Veruntreuungen begehen. Um den Ruf des Unternehmens nach außen hin nicht zu beschädigen, werden derlei interne Straftaten jedoch oft nicht gemeldet, sodass von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Es gibt sie: die kleinen Hinweise, die auf eine von Mitarbeitern begangene Veruntreuung hindeuten können. Allerdings gilt dabei auch: Vorsicht vor Generalverdacht! Eine plötzliche Kündigung „aus dem Nichts“ oder nicht zu erklärende Differenzen bei der Inventur können auf eine Veruntreuung hindeuten – vielleicht gibt es aber auch ganz einfache Erklärungen dafür. Bei merkwürdig anmutenden Geschäftsvorfällen wie einem plötzlichen Neugeschäftszuwachs oder eines erheblichen Kündigungsanstiegs auf Kundenseite sollten Sie als Unternehmer aber in jedem Fall misstrauisch werden. Gleiches gilt für unvollständig dokumentierte Vorgänge, bei denen wichtige Fragen offenbleiben. Außerdem gilt: Eine enge Kundenbeziehung ist zwar wünschenswert – sollte diese aber über das normale Maß hinausgehen, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Auch ein teures Hobby oder teure Anschaffungen, die sich der Mitarbeiter aufgrund seines Verdienstes normalerweise nicht leisten könnte, könnten ein Indiz für eine Veruntreuung sein.

Wichtig ist bei all diesen Alarmsignalen, das richtige Maß zu finden. Bleiben Sie achtsam – aber geben Sie Ihren Mitarbeitern trotzdem das Gefühl, dass sie ihnen vertrauen. Andernfalls könnte das gute Betriebsklima gefährdet werden. Erschweren Sie Möglichkeiten für Veruntreuung, zum Beispiel mit dem „Vieraugenprinzip“ als zusätzliche Kontrollinstanz. Trennen Sie außerdem sensible Arbeitsbereiche, wie zum Beispiel die Finanz- und Debitorenbuchhaltung, organisatorisch voneinander. Routinemäßige Inventuren sollten ohnehin zum geschäftsmäßigen Standard in jedem Unternehmen gehören.

Mit den durch Mitarbeiter begangenen Veruntreuungstaten ist meist nicht nur eine große persönliche Enttäuschung verbunden – auch die  finanziellen Folgen können zum Teil erheblich sein; für mittelständische Unternehmen oft sogar existenziell. Da das Vertrauen des Arbeitgebers im Falle einer Veruntreuung missbraucht wurde, spricht man dabei auch von einem sogenannten „Vertrauensschaden“ – und genau gegen dessen finanzielle Folgen können Sie sich bei Allianz Trade versichern.

Konkret schützen Sie sich mit einer Vertrauensschadenversicherung gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen - wie z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue – von sogenannten „Vertrauenspersonen“. Dazu zählen sämtliche Mitarbeiter Ihres Unternehmens: vom Vorstand über den Geschäftsführer bis hin zu Aushilfen und Zeitarbeitern, außerdem auch auf Ihrem Betriebsgelände tätige externe Dienstleister und Fremdpersonal sowie IT-Dienstleister oder Rechtsanwälte. Sogar gegen Gefahren von „außen“, wie zum Beispiel Hackerangriffe, können Sie sich damit schützen. Hier erfahren Sie mehr über die Vertrauensschadenversicherung von Allianz Trade.

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