06.01.2023 – Mitte Dezember hat der Deutsche Bundestag ein neues Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Die Bundesregierung will damit Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Mit dem Entwurf solle der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut werden, führt die Bundesregierung zur Begründung an. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden“, heißt es darin weiter.

Versicherer warnen vor mehr Kriminalität am Arbeitsplatz
Gleichzeitig hierzu warnt der der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davor, dass hohe Energiekosten, steigende Preise und höhere Zinsen aktuell mehr Beschäftigte zu Straftaten gegen ihre Arbeitgeber motivieren könnten. „Viele Menschen stehen derzeit unter einem immensen ökonomischen Druck. Die allermeisten werden legale Wege finden, mit diesem Druck umzugehen – aber einige werden leider auch zu illegalen Mitteln greifen und ihre Arbeitgeber betrügen“, sagt Rüdiger Kirsch, Global Fidelity Expert bei Allianz Trade. Bereits im November gelangte ein Fall in die Medien, in dem zwei Mitarbeiter eines Bauunternehmens ihren Arbeitnehmer aufgrund der hohen Energiepreise um Diesel bestahlen.

So können sich Unternehmen schützen
Der Arbeitsplatz sei in einer finanziellen Drucksituation ein bevorzugter Ort für kriminelle Handlungen, sagt der Kriminologe Prof. Dr. Hendrik Schneider: „Die einen unterschlagen Gelder oder greifen in die Kasse, die anderen lassen etwas aus dem Lager mitgehen oder sich vielleicht bestechen.“ Schützen könnten sich Unternehmen vor allem mit verbesserter Prävention. „Unternehmen müssen die Tatgelegenheiten minimieren und das Entdeckungsrisiko maximieren, also die Compliance-Vorschriften einhalten, jede Unregelmäßigkeit aufklären und gegen Täter konsequent vorgehen“, so Schneider. Auch ein Hinweisgebersystem sei eine gute Form der Prävention, da es sowohl das objektive als auch das gefühlte Entdeckungsrisiko erhöhe.

Kriminelle Mitarbeiter begehen zwei Drittel der Betrugsfälle
Die aktuelle Allianz Trade-Schadensstatistik zeigt, dass knapp zwei Drittel aller Fälle von Betrug und Unterschlagung auf das Konto eigener Mitarbeiter (sogenannter „Innentäter“) gehen, und sogar fast drei Viertel der Schäden. Jedes zweite Unternehmen berichtete laut einer Studie der Wirtschaftsprüfer von PWC aus dem Jahr 2022, in den vorangegangenen 24 Monaten mindestens einmal Opfer von Wirtschaftskriminalität gewesen zu sein. Zahlen des GDV zeigen, dass interne Täter ihre Arbeitgeber im Schnitt um fast 115.000 Euro bringen, bevor sie auffliegen. Externe Betrüger kommen im Schnitt gerade mal auf die Hälfte dieser Summe. Basis dieser Ergebnisse waren 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung. Die Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen.

„Angesichts unserer Erfahrungen in dieser Versicherungssparte müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr fünf bis zehn Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden – und es in Zukunft eher mehr werden“, so Experte Rüdiger Kirsch.

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