Vielen ist diese Gefahr unbekannt: Geht einer Ihrer Geschäftspartner pleite, kann dessen Insolvenzverwalter von Ihnen auch Gelder zurückfordern, die Sie für Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz erhalten haben. Nach aktuellem Recht ist sogar ein Rückgriff auf Zahlungen der vorangegangenen 4 Jahre möglich – im Ernstfall geht es um Millionen!
Um die Forderung zurückzuweisen, müssen Sie beweisen, dass Ihr Unternehmen keinerlei Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wahrgenommen hat. Und das gelingt in der Regel nicht.
Aber keine Sorge: Mit unserer Versicherung gegen die Folgen einer Insolvenzanfechtung sind Sie für solche Fälle bestens geschützt.
, 01/06/2023
Nach einem Kontakt am 01/06/2023
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