Vielen ist diese Gefahr unbekannt: Wird einer Ihrer Geschäftspartner insolvent, kann dessen Insolvenzverwalter von Ihnen auch Zahlungen zurückfordern, die Sie für Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz erhalten haben. Nach aktuellem Recht ist sogar ein Rückgriff auf Zahlungen der vorangegangenen 4 Jahre möglich – im Ernstfall geht es um Millionen!
Um die Anfechtungsansprüche zurückzuweisen, müssen Sie beweisen, dass Ihr Unternehmen keinerlei Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wahrgenommen hat. Und das gelingt in der Regel nicht.
Aber keine Sorge: Mit unserer Insolvenzanfechtungsversicherung sind Sie für solche Fälle bestens geschützt.
, 30/07/2024
, 30/07/2024