Illustration: Eine Balkenwaage, die auch als Darstellung für Gerechtigkeit bekannt ist

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

„Was manche Menschen auf die leichte Schulter nehmen, geht oft auf keine Kuhhaut.“ (Werner Mitsch, deutscher Aphoristiker)

Mit einer Kreditversicherung ist ein Unternehmen bestens gegen Forderungsausfälle gesichert. Jedoch umfasst diese nur offene Forderungen – bezahlte Rechnungen werden nicht berücksichtigt. Aber das Risiko eines Zahlungsausfalls ist mit der Zahlung keineswegs beendet – auch wenn das erstmal absurd klingt. Der Grund: Die Gefahr der Insolvenzanfechtung, ein Teil des Insolvenzrechts. Vielen Unternehmern ist dieses Risiko völlig unbekannt - wir erklären, was genau das ist und was es damit auf sich hat.
Insolvenzanfechtung bedeutet: Wenn Ihr Kunde Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter an Sie geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen - nämlich dann, wenn er nachweisen kann, dass Sie bereits vor der Insolvenz Ihres Kunden von dessen Zahlungsschwierigkeiten wussten.

Der Insolvenzverwalter wird versuchen, geeignete Indizien zu sammeln, dass für Sie als Gläubiger die drohende Insolvenz Ihres Kunden offenkundig war. Dabei können Zahlungen angefochten werden, die bis zu 4 Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind. Nur wenn Sie im Gegenzug entlastende Fakten vorweisen können, kann die Anfechtung abgewiesen werden. In der Regel gelingt dies kaum.
Die Insolvenzanfechtung folgt dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung, welcher das deutsche Insolvenzrecht im Kern bestimmt. Sie greift bereits in der Zeit vor dem Insolvenzeröffnungsantrag und verschafft diesem Grundsatz somit sehr frühe Geltung.

Das Anfechtungsrisiko steigt mit zunehmender zeitlicher Nähe der Vermögensdisposition und Insolvenzantragstellung und gleichzeitig abnehmender Schutzwürdigkeit des Anfechtungsgegners. Für die Vertragspartner von insolvenzgefährdeten Unternehmen führt das Risiko der Insolvenzanfechtung nicht nur zu erheblicher Rechtsunsicherheit, sondern kann durchaus existenzgefährdende Ausmaße für den Vertragspartner selbst annehmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hilft aus rechtlicher Sicht eher den Insolvenzverwaltern: So kann die Nichterfüllung nur einer Forderung durch Ihren Kunden ausreichen, damit die Insolvenzanfechtung erfolgreich ist, wenn es sich dabei um eine Forderung von nicht unbeträchtlicher Höhe handelt (BGH 17.11.2016- IX ZR 65/15). Auch eine schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist Zeichen für eine Zahlungseinstellung (BGH 14.2.2008 – IX ZR 38/04). Wer über mehrere Wochen hinweg keine Lieferantenschulden oder andere Verbindlichkeiten mehr begleicht, hat in der Regel seine Zahlungen eingestellt (BGH 21.1.2016 – IX ZR 32/14). Eine Häufung von Pfändungen, Arresten, fruchtlosen Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher ist ebenfalls Anzeichen für eine Zahlungseinstellung (BGH 18.7.2013 – IX ZR 143/12). Die Nichtzahlung von Steuern, Telefon- oder Stromkosten deutet auf Zahlungseinstellung hin (BGH 21.1.2016 – IX ZR 32/14), genauso wie Erklärungen des Schuldners, zur Begleichung von fälligen Verbindlichkeiten nicht in der Lage zu sein, auch wenn damit eine Bitte um Stundung verbunden ist (BGH 6.7.2017 – IX ZR 178/16).

Eine Umstellung auf Vorkasse ist grundsätzlich möglich und schafft größere Rechtssicherheit. Die Umstellung sollte aber „richtig“ kommuniziert werden und auch im Detail durchdacht sein, damit nicht die Umstellung selbst Grund für eine Insolvenzanfechtung sein kann.
Insgesamt also birgt die Möglichkeit einer Insolvenzanfechtung für einen Unternehmer große und schwer abwägbare Risiken. Eine Anfechtungsversicherung kann eine Kreditversicherung also sinnvoll ergänzen und damit komplettieren – und schützt vor möglichen Rückforderungen.

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