Das Thema „Gewährleistung“ ist in der Baubranche oft ein schwieriges Thema zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Wenn Mängel festgestellt werden, geht es um Haftungsfragen, die schnell zu Auseinandersetzungen bis hin zu teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen können. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich als Bauunternehmer gegen finanzielle Risiken bei einer langen Gewährleistungsdauer absichern kann. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über einige wichtige Fragen und Antworten geben.
Das Wichtigste vorab:
- Gewährleistung bedeutet, dass der Auftragnehmer für seine mangelhaften Leistungen gegenüber dem Auftraggeber einzustehen und die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen hat.
- Sowohl die werkvertraglichen Vorschriften des BGB als auch die VOB enthalten Regelungen der Mängelhaftung bei Bauwerken.
- Gewährleistungsbürgschaften – auch als Mängel(ansprüche)bürgschaften bezeichnet – bieten eine Möglichkeit, die Haftung für Gewährleistungspflichten an einen Bürgen zu übertragen, wenn der Hauptschuldner den Schaden nicht mehr selbst beheben kann.
- Hierzu bedarf es aber einer entsprechenden Vereinbarung im Bauvertrag, der sog. Sicherungsabrede.