Innentäter: So fliegen Täter auf

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Durch interne Kontrollsysteme fliegen Mitarbeiter, die das eigene Unternehmen schädigen, am häufigsten auf, gefolgt von „Whistleblowing“. Deshalb spielen diese beiden Komponenten bei der Prävention die Hauptrolle. Die meisten Betrugsfälle in Unternehmen werden bei der Revision, bei sonstigen Routineprüfungen oder bei der Überprüfung von Auffälligkeiten aufgedeckt. Aber auch Hinweise von anderen Mitarbeitenden führen oft zur Überführung der internen Täter.

Gerade deswegen gewinnt der Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz immer mehr Bedeutung: Unternehmen müssen entsprechende interne Kanäle einrichten, die jene schützen, die Auffälligkeiten melden. Zufallsfunde gibt es ebenfalls und in ganz seltenen Fällen plagt die Betrüger im Nachgang ein schlechtes Gewissen, so dass sie sich selbst anzeigen.

1. Interne Kotrollsysteme
• Routineprüfung/Revision
• Prüfung von Auffälligkeiten

2. „Whistleblowing“
• Hinweise von anderen Mitarbeitenden
• Hinweise durch Unternehmensexterne

3. Zufall

4. Selbstanzeige aus schlechtem Gewissen

Der Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie. Das Gesetz, das voraussichtlich Ende 2022 in Kraft treten soll, soll Hinweisgeber vor allen denkbaren Benachteiligungen schützen. Für einen Großteil der Unternehmen, Behörden und Gemeinden bedeutet das: Sie werden verpflichtet sein, ein internes Hinweisgebersystem zu implementieren. Hinweise von Mitarbeitern werden so durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefördert.

Laut einer Studie der HTW Chur verfügten 2019 lediglich 55 % der befragten Unternehmen über eingerichtete Meldestellen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung und den in der Folge neu eingerichteten Hinweisgebersystemen dürften deshalb insgesamt deutlich mehr Auffälligkeiten gemeldet und Verfehlungen von internen Tätern aufgedeckt werden.

Insbesondere Fälle wie die der „Krankenhausmafia“ (Seite 17 unseres kostenlosen Ratgebers, siehe unten), die 15 Jahre unentdeckt Inventar entwendete, dürften dadurch schneller entdeckt werden, weil die Hinweisgeber geschützt sind und nicht wie im Beispielfall mit Kündigung oder Repressalien rechnen müssen.