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Wie eine Vertrauensschadenversicherung die Warenkreditversicherung ergänzt

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Unternehmen nicht nur schützen können, wenn Kundschaft Rechnungen nicht bezahlt, sondern auch dann, wenn Betrüger bereits zuschlagen, bevor überhaupt eine Rechnung gestellt wurde? Mit dem Wachstum und der Digitalisierung von Unternehmen entstehen neben klassischen Kreditrisiken zunehmend neue, hochentwickelte Betrugsformen – von gefälschten Käufern über manipulierte Zahlungen bis hin zu internem Fehlverhalten.

Dieser Artikel erläutert, was eine Warenkreditversicherung besonders gut leistet, wie eine Vertrauensschadenversicherung diese ergänzt und warum die Kombination beider Lösungen Ihren gesamten Order-to-Cash-Prozess absichert.

Inhalt

  • Die Warenkreditversicherung schützt Ihr Unternehmen, wenn echte Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz oder eines langanhaltenden Zahlungsverzugs.
  • Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch betrügerische Handlungen, beispielsweise durch gefälschte Käufer, Rechnungsmanipulationen, umgeleitete Zahlungen oder betrügerische Handlungen von Mitarbeitenden.
  • Gemeinsam bieten beide Produkte einen lückenlosen Schutz des gesamten Order-to-Cash-Prozesses, schließen Deckungslücken und stärken die finanzielle Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Mit dem Wachstum von Unternehmen, der Erschließung neuer Märkte und der zunehmenden Digitalisierung entwickelt sich auch das Risikoumfeld weiter. Kreditrisiken sind längst nicht mehr die einzige Gefahr für den Cashflow. Betrug – insbesondere identitätsbasierte und durch künstliche Intelligenz unterstützte Betrugsformen – stellt heute eine ebenso große Herausforderung dar.

Viele Unternehmen nutzen bereits eine Warenkreditversicherung, um sich gegen Zahlungsausfälle echter Kundinnen und Kunden abzusichern. Ein wachsender Teil der finanziellen Schäden entsteht jedoch nicht mehr durch Insolvenzen oder Zahlungsverzug, sondern durch Betrug:

  • gefälschte Käufer, 
  • manipulierte Rechnungen, 
  • umgeleitete Zahlungen oder 
  • betrügerische Handlungen innerhalb des Unternehmens. 

Diese Schäden entstehen häufig bereits vor der Entstehung einer echten Forderung und fallen daher nicht unter den Schutz einer Warenkreditversicherung.

Hier setzt die Vertrauensschadenversicherung an. Gemeinsam mit der Warenkreditversicherung bildet sie eine leistungsstarke Kombination zum Schutz des gesamten Order-to-Cash-Prozesses – von der Kundenaufnahme bis zum Zahlungseingang.

Die Warenkreditversicherung schützt Unternehmen vor Kreditrisiken, also wenn ein echter Kunde eine berechtigte Forderung nicht bezahlt.

Sie bietet insbesondere folgende Vorteile:

  • Schutz von Bilanz und Liquidität bei Zahlungsausfällen 
  • Sicheres Wachstum in neuen Märkten und mit neuen Kunden 
  • Verbesserte Verhandlungsposition gegenüber Banken und Investoren 

Moderne Betrugsmaschen greifen jedoch häufig bereits vor der Entstehung einer gültigen Forderung an.

Beispiele:

  • Ein Fake Buyer gibt sich als bekanntes Unternehmen aus und bestellt Waren, ohne jemals zahlen zu wollen. 
  • Ein Betrüger verändert die Bankverbindung auf einer Rechnung oder in einer E-Mail und leitet Zahlungen auf ein eigenes Konto um. 
  • Mitarbeitende oder Geschäftspartner manipulieren interne Systeme und lenken Gelder um. 

Hierbei handelt es sich nicht um Kreditrisiken, sondern um Betrugsfälle. Für diese Risiken ist eine ergänzende Versicherung erforderlich.

Die Vertrauensschadenversicherung deckt direkte finanzielle Verluste durch Betrug ab.

Externer Betrug

  • Fake Buyer Fraud 
  • Fake CEO Fraud 
  • Rechnungsmanipulation 
  • Umleitung von Zahlungen 

Interner Betrug

  • Mitarbeiterbetrug und Unterschlagung 
  • Nicht autorisierte Transaktionen 
  • Missbrauch von Zugriffsrechten 
  • Diebstahl von Geld oder Waren durch Vertrauenspersonen 

Die Vertrauensschadenversicherung greift insbesondere dann, wenn

  • keine echte Forderung besteht (z. B. Fake Buyer Fraud), 
  • der Schaden durch vorsätzliche Täuschung entsteht, 
  • der Täter aus dem eigenen Unternehmen oder dem unmittelbaren Geschäftsumfeld stammt. 

Die Warenkreditversicherung schützt gegen das Risiko, dass echte Käufer nicht zahlen.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt gegen das Risiko, dass Betrüger innerhalb oder außerhalb des Unternehmens Geld oder Waren erschleichen.

Beide Versicherungen überschneiden sich daher nicht, sondern ergänzen sich sinnvoll.

1. Kundenaufnahme (Customer Onboarding)

Risiko

Der vermeintliche Kunde ist möglicherweise gar nicht die Person oder das Unternehmen, für das er sich ausgibt. Betrüger...

  • gründen Scheinfirmen, 
  • imitieren bekannte Marken, 
  • nutzen gestohlene Identitäten. 

Schutz

Vertrauensschadenversicherung: Schützt, wenn sich der vermeintliche Kunde später als Betrüger herausstellt.

Warenkreditversicherung: Unterstützt bei der Bonitätsprüfung echter Kunden und schützt später vor Zahlungsausfällen.

 

2. Auftragserteilung

Risiko

Bestellungen oder Genehmigungen werden manipuliert.

Beispiele:

  • Fake-CEO-E-Mails 
  • angeblich vertrauliche Projekte 
  • missbräuchliche Änderungen durch Mitarbeitende 

Schutz

Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt Schäden durch solche Täuschungen oder unberechtigte interne Handlungen.

 

3. Warenversand

Risiko

Lieferadressen werden verändert. Die Ware wird beispielsweise an ein vermeintliches Zwischenlager geliefert, das tatsächlich von Betrügern kontrolliert wird.

Schutz

Die Vertrauensschadenversicherung greift, wenn Waren aufgrund gefälschter Versandanweisungen ausgeliefert wurden.

 

4. Rechnungsstellung

Risiko

Rechnungen oder Bankdaten werden manipuliert. 

Beispiele:

  • gehackte oder gefälschte E-Mail-Konten, 
  • Änderung der IBAN, 
  • Einschleusen gefälschter Rechnungen. 

Die Zahlung erfolgt zwar ordnungsgemäß, landet jedoch auf dem Konto des Betrügers.

Schutz

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt direkte finanzielle Verluste infolge manipulierten Zahlungsverkehrs.

 

5. Zahlungseingang

Risiko

Ein echter Kunde bezahlt eine berechtigte Rechnung nicht.

Ursachen:

  • Insolvenz 
  • Liquiditätsprobleme 
  • sonstige wirtschaftliche Schwierigkeiten 

Schutz

Die Warenkreditversicherung übernimmt den Ausfall berechtigter Forderungen.

Zusätzlich greift die Vertrauensschadenversicherung beispielsweise dann, wenn ein Mitarbeitender Zahlungseingänge veruntreut.

Gemeinsam bilden beide Versicherungen eine durchgängige Schutzkette vom ersten Kundenkontakt bis zum Zahlungseingang.

Ein Hersteller von Elektrogeräten erhält einen attraktiven Auftrag einer bekannten Warenhauskette. Alles wirkt seriös:

  • korrekte Ansprechpartner, 
  • authentische E-Mail-Signaturen, 
  • erfolgreich bestandene Bonitätsprüfung, 
  • Auftrag passt zum üblichen Geschäft. 

Trotz ungewöhnlicher Änderungen der Lieferadresse liefert das Unternehmen Waren im Wert von über 400.000 € aus. Nach Rechnungsstellung erklärt die Warenhauskette jedoch, nie einen solchen Auftrag erteilt zu haben. Ein Betrüger hatte sich als Einkäufer ausgegeben, die Lieferung an eigene Lager umgeleitet und die Ware entwendet. Es handelt sich um einen klassischen Fake-Käufer-Betrug.

Da die Forderung gegenüber der Warenhauskette nie tatsächlich entstanden ist,

  • besteht keine echte Forderung, 
  • greift die Warenkreditversicherung nicht. 

Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt dagegen den Schaden. Im konkreten Fall entschädigte Allianz Trade den Hersteller mit 300.000 €, entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme, und verhinderte dadurch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

Dieses Beispiel verdeutlicht eindrucksvoll das Zusammenspiel beider Versicherungen:

  • Die Warenkreditversicherung schützt gegen Zahlungsausfälle echter Kunden. 
  • Die Vertrauensschadenversicherung schützt, wenn der vermeintliche Kunde in Wirklichkeit ein Betrüger war. 

Wer seine Forderungen bereits mit einer Warenkreditversicherung absichert, hat einen wichtigen Schritt zur Begrenzung von Kreditrisiken getan. Der nächste logische Schritt besteht darin, auch jene Betrugsrisiken abzusichern, die bereits lange vor der Rechnungsstellung entstehen können.

Durch die Kombination aus Vertrauensschadenversicherung und Warenkreditversicherung können Unternehmen:

  • ihren Versicherungsschutz an die tatsächlichen Betrugs- und Kreditrisiken anpassen, 
  • Deckungslücken entlang des gesamten Order-to-Cash-Prozesses minimieren, 
  • ihre Unternehmenssteuerung stärken, 
  • ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber internem und externem Betrug erhöhen. 

Wenn Sie erfahren möchten, wie die Vertrauensschadenversicherung Ihre Warenkreditversicherung sinnvoll ergänzt und Ihren gesamten Order-to-Cash-Prozess absichert, kontaktieren Sie uns!

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