Allgemeine Bedingungen für die Übernahme von Bürgschaften im Rahmen der Kautionsversicherung Avalkredit Smart
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA (im Folgenden Euler Hermes) stellt dem Kunden mit Annahme seines entsprechenden Antrages einen Avalkreditrahmen zur Verfügung und übernimmt in seinem Auftrag Bürgschaften innerhalb des vereinbarten Rahmens.
§ 2 Voraussetzungen für die Übernahme und den Bestand der Versicherung
1. Der Kunde wird
a) Euler Hermes zur Prüfung der Bonität unverzüglich nach Fertigstellung seinen jeweiligen Jahresabschluss mit einem etwaigen Prüfungsbericht vorlegen und auf Wunsch erläutern. Sollte der Jahresabschluss bis zu einem festgelegten Termin nicht fertiggestellt sein, wird der Kunde auf Anforderung zumindest eine vorläufige Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung einreichen;
b) Euler Hermes jederzeit über weitere Kreditabsprachen, wie Bar- und Avalkredite unterrichten;
c) ohne vorher Euler Hermes informiert zu haben, künftig keinem Dritten Sicherheiten an seinem Vermögen einräumen (z. B. durch Belastung, Verpfändung, Übereignung oder Abtretung); hierzu gehören auch Sicherheiten von dritter Seite;
d) Euler Hermes unaufgefordert über alle wesentlichen Änderungen informieren, die für seine Kreditbeurteilung von Bedeutung sein könnten.
2. Euler Hermes
a) wird Avale nur bei ausreichender Bonität des Kunden unter den in Ziffer 1 und 2 des Antrages genannten Voraussetzungen übernehmen;
b) ist berechtigt, über die Geschäftsentwicklung sowie über andere ihm für die Kreditbeurteilung wichtig erscheinenden Zusammenhänge Aufschluss zu verlangen.
§ 3 Durchführung der Avalaufträge
Euler Hermes
1. führt für den Kunden ein Avalkonto und bucht die Avale ab Ausfertigungsdatum ein.
2. bucht die Avale aus, die nach ihrem Wortlaut zweifelsfrei mit Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen, sofern Euler Hermes bis zum Fristablauf keine Inanspruchnahme zugegangen ist; alle anderen Avale, wenn Euler Hermes sie vorbehaltlos zurückerhalten oder eine bedingungslose Enthaftungserklärung des Avalgläubigers erhalten hat.
§ 4 Ablehnung von Avalanträgen
Euler Hermes
1. übernimmt keine Avale,
a) durch die Euler Hermes Sanktionsmaßnahmen, Verboten oder Beschränkungen nach relevanten Wirtschafts- und Handelssanktionen ausgesetzt wäre;
b) für Lieferungen, Leistungen oder sonstige Verpflichtungen und/oder Forderungen, die gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften (einschließlich Wirtschafts- oder Handelssanktionen einer völkerrechtlich anerkannten Organisation) verstoßen oder für die die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen.
2. behält sich vor, die Übernahme von Avalen abzulehnen, wenn sich daraus die nachfolgend beschriebenen Nachhaltigkeitsrisiken ergeben Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG Environmental, Social, Governance), deren Eintreten potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf das Vermögen oder die Reputation der Allianz-Gruppe oder eines ihrer Unternehmen haben könnte;
3. ist zudem berechtigt, die Übernahme von Avalen aus wichtigem Grund, insbesondere in den Fällen des § 8 Nr.2 a), abzulehnen.
§ 5 Inanspruchnahme und Regress
1. Der Kunde
a) wird dafür sorgen, dass Euler Hermes aus den Avalen nicht in Anspruch genommen wird;
b) verzichtet – wenn Euler Hermes gleichwohl in Anspruch genommen wird – Euler Hermes gegenüber ausdrücklich auf Einreden und Einwendungen, die aufgrund der etwaigen Unwirksamkeit der dem Aval zugrundeliegenden Sicherungsvereinbarung bestehen könnten (z. B. Unwirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern oder unter Verzicht auf die Einreden gemäß § 768 BGB);
c) wird Euler Hermes für jegliche über die in Nr. 2 genannten Maßnahmen hinausgehende Bearbeitung einer Inanspruchnahme eine Gebühr nach dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entrichten;
d) wird Euler Hermes bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Avalansprüchen auf Anfordern eine dieser genehme Sicherheit in Höhe des Streitwertes sowie einer zehnprozentigen Kostenpauschale stellen;
e) wird Euler Hermes bei jeder Inanspruchnahme auf Verlangen eine dieser genehmen Sicherheit in Höhe des Inanspruchnahme Betrags unabhängig von bereits gestellten Sicherheiten stellen. Bis zur Erledigung der Inanspruchnahme oder Stellung der Sicherheit, ist Euler Hermes berechtigt, keine weiteren Avale auszustellen.
2. Euler Hermes
a) wird den Kunden bei Inanspruchnahme durch den Avalgläubiger davon unterrichten und ihn auffordern, unverzüglich die zur Abwehr der Inanspruchnahme geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach oder sind die ergriffenen Maßnahmen erfolglos geblieben, ist Euler Hermes berechtigt, Zahlung zu leisten, sofern die Inanspruchnahme nicht offensichtlich und liquide beweisbar rechtsmissbräuchlich ist;
b) wird dem Avalgläubiger bei der Zahlung einen etwaigen Vorbehalt des Kunden bekanntgeben;
c) darf an denjenigen Zahlung leisten, den Euler Hermes nach sorgfältiger Prüfung als empfangsberechtigt ansieht;
d) ist berechtigt, bis zur Erledigung der Inanspruchnahme oder bis zur Sicherheiten Stellung gem. § 5 Nr. 1 e) keine weiteren Avale auszustellen.
3. Der Kunde hat Euler Hermes die folgenden Aufwendungen zu erstatten bzw. Regress zu leisten, sofern Euler Hermes die Aufwendungen/Zahlungen für erforderlich halten durfte oder diese unmittelbar auf einem entsprechenden Auftrag des Kunden beruhen oder die Voraussetzungen des § 5 Nr. 2a vorgelegen haben:
- Zahlungen aufgrund einer Avalinanspruchnahme,
- Bearbeitungsgebühren nach § 5 Nr. 1c,
- Prozess- und Gutachterkosten aufgrund einer Avalinanspruchnahme,
- Zusätzliche, bei der Übernahme von Avalen entstandene Kosten, wie Prämien und Gebühren Dritter oder Übermittlungs- und Notarkosten. Der Kunde stellt diese Beträge auf Anfordern des Euler Hermes zur Verfügung.
§ 6 Prämien und Ausfertigungsgebühren
Euler Hermes
1. berechnet eine pauschale Prämie auf den vereinbarten Avalrahmen; sie wird ab Beginn der Versicherung für jeweils 1 Jahr (Abrechnungsperiode) im Voraus abgerechnet.
2. berechnet Ausfertigungsgebühren in vereinbarter Höhe für die in der zurückliegenden Abrechnungsperiode erstellten Avale.
3. nimmt keine Rückvergütung der Prämie bei mangelnder Ausnutzung des Avalrahmens vor.
4. wird bei einer vereinbarten Änderung des Avalrahmens während der Abrechnungsperiode für jeden nicht ausgenutzten vollen Monat 1/12 der Jahresprämie rückvergüten; danach wird die Jahresprämie gemäß Ziffer 1 für den neuen Avalrahmen berechnet.
5. Für den Fall der Kündigung des Vertrags gilt § 8 Nr. 4 entsprechend.
6. Die Prämie ist in den Fällen des § 4 Nr.3 weiterhin zu entrichten. Für die Prämienberechnung wird der Avalrahmen zugrunde gelegt, der für das bei Beginn einer neuen Abrechnungsperiode bestehende Avalobligo mindestens erforderlich wäre.
§ 7 Fälligkeit, Verzug
1. Der Kunde wird die von Euler Hermes in Rechnunggestellten Beträge unverzüglich bezahlen.
2. Bei Verzug gelten die Vorschriften des BGB.
3. Euler Hermes ist berechtigt, bei Verzug der Prämienzahlung die weitere Ausfertigung von Avalen auszusetzen.
§ 8 Kündigung der Versicherung
1. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2. Euler Hermes ist berechtigt, die Versicherung
a) aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere wenn
- der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Euler Hermes nicht nachkommt oder wenn er ihm gegenüber unrichtige Angaben gemacht hat;
- beim Kunden nach Einschätzung von Euler Hermes eine erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder Euler Hermes bekannt wird;
- der Kunde eine geforderte Sicherheit nicht stellt, die Euler Hermes eingeräumten Sicherheiten untergehen oder von ihm nicht mehr als ausreichende Kreditsicherheit angesehen werden;
- eine tiefgreifende Störung des gegenseitigen vertraglichen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht oder Obliegenheit, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.
b) jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
3. Der Kunde
a) wird nach Kündigung der Versicherung Euler Hermes auf deren Verlangen aus den für ihn übernommenen Avalen befreien und bis dahin Euler Hermes unter Anrechnung einer bereits geleisteten Sicherheit eine weitere ihr genehme Sicherheit bis zur Höhe der noch nicht vorbehaltlos ausgebuchten Avalen zur Verfügung stellen;
b) wird für den Zeitraum ab Zugang des Sicherheitenverlangens bis zu dem Zeitpunkt, in dem entweder die gem. a) geforderte Sicherheit in voller Höhe hinterlegt worden ist oder sämtliche Avale ihre endgültige Erledigung gefunden haben, die doppelte Prämie entrichten. Das Verlangen nach doppelter Prämie schließt den Sicherheitenanspruch nicht aus;
c) im Falle des § 8 Nr.1 besteht der Sicherheitenanspruch bereits mit Ausspruch der Kündigung durch den Kunden.
4. Kommt der Kunde seiner Pflicht aus § 8 Nr.3 a) 1.HS nicht nach, bleibt er zur Prämienzahlung verpflichtet. Für die Prämienberechnung wird der Avalrahmen zugrunde gelegt, der für das bei Beginn einer neuen Abrechnungsperiode bestehende Avalobligo mindestens erforderlich wäre. Sind alle Avale aus dem Avalkonto ausgebucht, gilt § 6 Ziffer 4 für die letzte Abrechnungsperiode entsprechend.
§ 9 Haftung der Euler Hermes
Euler Hermes ist dem Kunden gegenüber nicht schadenersatzpflichtig für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs von hoher Hand, Naturkatastrophen oder durch Kernenergie mitverursacht worden sind.
§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann gegen eine Forderung der Euler Hermes aus der Versicherung nur dann aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 309 Nr. 3 BGB).
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten solange, bis die Geschäftsverbindung vollständig abgewickelt ist.
2. Willenserklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, bedürfen der Textform.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, wenn der Kunde Kaufmann ist.
4. Auf den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.
5. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn.