Bürgschaften und Avale

Avale: Die clevere Alternative für Liquidität

Eine Bürgschaft oder Garantie zu hinterlegen, ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen oft gar nicht so einfach zu bewerkstelligen, ohne die eigene Liquidität zu gefährden.

Ein Handwerksbetrieb angelt sich einen lukrativen Auftrag – der allerdings an eine Bedingung geknüpft ist:  Der Kunde verlangt eine Bürgschaft als Sicherheit. Gerade im Baugewerbe oder bei öffentlichen Auftraggebern ist dies gängige Praxis. Was tun?

Eine Möglichkeit: Die Hausbank ansprechen, ob sie hierfür einen Kredit bereitstellt. Das hat allerdings einen entscheidenden Nachteil: Die eigene Kreditlinie bei der Hausbank wird weiter belastet – und der gerade neu gewonnene Auftrag kann damit sogar die Unternehmensliquidität gefährden.

Die andere Möglichkeit: Die Aufnahme eines Avalkredits bei einem unabhängigen Bürgen. Diese Finanzierungslösung bietet nicht nur die Möglichkeit, den Bankkreditrahmen zu entlasten, sondern setzt gleichzeitig zusätzliche Liquidität frei, die an anderer Stelle investiert werden kann. Dank der Hinterlegung der Bürgschaft oder Garantie zahlt der Auftraggeber beispielsweise vertraglich vereinbarte Anzahlungen oder gesetzlich erforderliche Sicherungseinbehalte aus, die die Liquidität des Handwerksbetriebs erhöhen.

Solche Avale sind bei Behörden und in der Wirtschaft genauso akzeptiert wie die Bürgschaften von Großbanken – so wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer weiter gefördert.

Avale können also eine flexible Alternative zur Sicherung der Liquidität sein – und verschaffen gleichzeitig mehr Spielraum für die Finanzierung und Ausweitung von Geschäften.

Kleines Aval-Glossar

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, im Schadenfall für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen. Die Bürgschaft gilt immer so lange, wie die gesicherte Forderung besteht. Erlischt sie, erlischt auch die Bürgschaft.

Eine Garantie ist die Verpflichtung, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft einzustehen. Die Garantie begründet selbständige Ansprüche, sie ist nicht vom Bestehen einer Forderung abhängig. Garantien sind als solche nicht gesetzlich geregelt, sondern frei vereinbar.

Ein Zollaval ist eine Bürgschaft für Zollschulden eines Waren importierenden Kunden: Der Garantiegeber verpflichtet sich gegenüber der Zollbehörde eines anderen Landes, für die im Rahmen eines Außenhandelsgeschäfts für den Kunden anfallenden Zölle und Gebühren aufzukommen.

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