Customer Service Guide

Offene Forderungen sind echtes Risikokapital – geht der Schuldner insolvent, gehen Sie leer aus. Mit der Allianz Trade Warenkreditversicherung-M für kleine und mittlere Unternehmen sind Sie dagegen bestens abgesichert: Wir prüfen laufend die Bonität Ihrer Kunden, kümmern uns ums Inkasso und ersetzen im Ernstfall den Schaden. Delkredere-Spezialisten brauchen Sie nicht: Sie können die Kreditversicherung einfach und mit wenig Aufwand selbst beantragen und verwalten.

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Was versteht man unter Selbstprüfung?

Für „Kleinkunden“ mit einem Außenstand unter 25 TEUR brauchen Sie keine Versicherungssummen zu beantragen.

◾ Immer gilt: Sie brauchen Versicherungsschutz für alle offenen Forderungen gegen über einem Kunden, nicht nur für die gerade anstehende neue Lieferung. Der Kreditrahmen muss also die Summe der alten und neuen Forderungen abdecken.

◾ Sie haben in den vergangenen 12 Monaten bereits ohne Zahlungsprobleme mit diesem Kunden gearbeitet.

◾ Sie haben mindestens zwei Zahlungen erhalten, die Ihr Kunde innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zahlungszieles zuzüglich 90 Tagen geordnet bezahlt hat.

◾ Alternativ können Sie mit der Allianz Trade einen gesonderten Allianz Trade BoniCheck-Vertrag für die Selbstprüfung abschließen und sich die Bonitätseinstufung des Kunden übermitteln lassen (gültiger Wert 1 bis 6).

◾ Sind diese Voraussetzungen gegeben, haben Sie Versicherungsschutz bis maximal 25 TEUR.

◾ Eine Selbstprüfung ist nur möglich für Kunden mit Sitz in den Ländern Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA und Zypern.

Nein! Die Ablehnung hebt die Versicherungsdeckung für diesen Kunden auf, die dann 12 Monate Gültigkeit besitzt.

Wie kann ich einen Kreditprüfungsantrag an Allianz Trade übermitteln?

Am besten und am schnellsten geht dies über Online-Service.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Suchen Sie entweder mit dem Namen und Adresse des Unternehmens oder mit der Identifikationsnummer. Klicken Sie auf „Suche“.

Wählen Sie im Anschluss den Kunden aus. 

3. Wählen Sie nun unter „Verträge“ den gewünschten Vertrag aus. Und klicken „Neuer Antrag“ an. Geben Sie im Feld „Betrag“ das gewünschte Kreditlimit ein. Vergessen Sie nicht, allenfalls die Währung anzupassen. Und bestätigen Sie diese.

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Kreditanträge gesammelt stellen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Kürzen“ aus. Geben Sie im Feld „Betrag“ das neu gewünschte Kreditlimit ein. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Kürzung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt reduzieren. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Streichen“ aus. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Streichung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt streichen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Mit der Massenimport-Funktion haben Sie die Möglichkeit Ihre Versicherungssummen gesammelt zu bearbeiten. Sie können Ihre Versicherungssummen gesammelt streichen oder reduzieren. Sie können ebenfalls Ihre gesammelten Kreditanfragen stellen, sowie die Kundenreferenz aktualisierung. 

Die Firmensuche kann entweder mit dem Fimenname und der Adresse, oder mit der internen Kundennummer erfolgen. Sie können Firmen auch anhand der Handelsregisternummer, der VAT Nummer Deutschland (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder der Creditreform (Auskunftei) suchen.

◾ Mit dem Einschlussantrag beantragen Sie für einen Kunden eine bestimmte Versicherungssumme.

◾ Allianz Trade prüft die Bonität des Kunden und beantwortet Ihre Anfrage mit einer Kreditmitteilung.

◾ Diese Kreditmitteilung enthält die Versicherungssumme.

◾ Am besten erhöhen Sie den maximal zu erwartenden Außenstand um etwa 20 % – so haben Sie ein ausreichendes Sicherheitspolster (siehe auch „Höchstentschädigung“).

◾ Sollten in Ihrem Vertrag Selbstkosten (Fabrikationsrisiko) eingeschlossen sein, berücksichtigen Sie bitte auch diese Auftragsstände.

Höchstentschädigung → Multiplizieren Sie Ihre Jahresprämie (netto) mit der im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigung. Sie erhalten damit die maximal mögliche Entschädigung pro Versicherungsjahr.

◾ Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen ganz genau, wer Ihr Zahlungsverpflichteter (= Vertragspartner) ist, wer auch Ihre offene Forderung begleichen muss.

◾ Wir können Versicherungssummen nur für rechtlich selbstständige Unternehmen am eingetragenen Firmensitz (= Mutterunternehmen) übernehmen. Forderungen an rechtlich unselbstständige Zweigniederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten sind immer über das Mutterunternehmen versichert.

◾ Sollten Sie für den Kreditprüfungsantrag unseren Vordruck verwenden wollen, füllen Sie diesen bitte vollständig aus. Denken Sie bitte daran, dass wir Ihre Anfrage erst prüfen können, wenn alle Angaben erforderlich sind.

    

 

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Mögliche Kreditmitteilungen

Annahme 

Wir übernehmen die Versicherungssumme in gewünschter Höhe.

Teilannahme

Wir übernehmen nur einen Teil der beantragten Versicherungssumme. Zum Zeitpunkt der Anfrage können wir dann keine höhere Summe decken

Vorläufige Annahme 

Wir übernehmen zunächst nur einen Teil der beantragten Versicherungssumme, bearbeiten Ihren Einschlussantrag jedoch weiter. Über die endgültige Entscheidung informieren wir Sie dann schriftlich.

Ablehnung

Wir mussten die Versicherungssumme leider ablehnen. Diese Entscheidung gilt auch für die Selbstprüfung.

Entscheidung folgt (Zwischenbescheid)

Wir melden uns bei Ihnen in Kürze, der Antrag wird noch bearbeitet.

Zu bestehenden Versicherungssummen kann es später folgende Kreditmitteilungen geben:

Wir können die Versicherungssumme nicht mehr weiter zur Verfügung stellen. Forderungen, die nach der Mitteilung entstehen, sind nicht mehr versichert. Zahlungen werden auf die älteste Forderung angerechnet. Bestehende Forderungen können nicht in den Versicherungsschutz nachrücken.

Zwangsreduzierung für bestehende Kunden 

Wir können die Versicherungssumme in der bisherigen Höhe nicht mehr zur Verfügung stellen. Forderungen, die nach der Mitteilung entstehen, sind erst dann wieder versichert, wenn ältere Forderungen bezahlt werden und dadurch innerhalb der neuen Versicherungssumme Raum entsteht. Auch bestehende unversicherte Forderungen können in den Versicherungsschutz nachrücken.
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Diese Regelungen gelten für alle versicherten Kunden.

◾ Der Versicherungsschutz endet durch die Aufhebung (siehe „Kreditmitteilungen“).

◾ Diese Entscheidung gilt dann auch für die Selbstprüfung. 

Ein Risiko ist automatisch ausgeschlossen

◾ durch eine starke Verschlechterung des Zahlungsverhaltens Ihres Kunden, wobei Ihre Forderung 90 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt wurde; oder

 ◾ 30 Tage, nachdem feststeht, dass gegen eine Forderung zu Unrecht Einreden oder Einwendungen erhoben wurden, falls die Forderung innerhalb dieser Frist nicht bezahlt worden ist und wenn bereits 90 Tage seit Fälligkeit verstrichen sind; oder

 ◾ 30 Tage, nachdem Schecks, Wechsel oder Last schriften mangels Deckung nicht eingelöst wurden. ◾ mit Erteilung eines Inkassoauftrages.

◾ wenn ein Versicherungsfall eintritt.

◾ wenn der Versicherungsvertrag beendet wird.

Dazu müssen sämtliche Forderungen bezahlt worden sein, es darf kein Versicherungsfall vorliegen und der Versicherungsvertrag muss weiter bestehen und natürlich darf der Versicherungsschutz von Allianz Trade auch nicht aufgehoben worden sein.
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Ihre Prämie richtet sich nach Ihrem Umsatz.

Eine Ausfüllhilfe für Ihre Umsatzmeldung finden Sie  hier.

Einmal pro Jahr, spätestens 3 Wochen vor Ablauf des Versicherungsjahres. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsjahres automatisch von Allianz Trade Deutschland angeschrieben, den Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres zu melden.
Mit unserem o. g. Schreiben werden Sie auch daran erinnert, alle Versicherungssummen zu streichen, die im neuen Versicherungsjahr nicht mehr benötigt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Kreditprüfungsgebühren zu reduzieren. 
Nein, bitte melden Sie uns einfach die jeweilige Summe. Bitte beachten Sie unsere weiteren Hinweise im Ablaufschreiben und in dessen Anlage mit der Umsatzmeldung.

◾ Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern.

◾ Umsätze mit Beteiligungsunternehmen.

◾ Umsätze mit Privatkunden (sofern nicht versichert).

◾ Barumsätze.

◾ bankbesicherte Geschäfte.

◾ Umsätze mit vertraglich herausgenommenen Kunden.

Bitte trennen Sie auf den Meldungen die Umsätze nach Versicherungsnehmer und Mitversicherten und bei den Mitversicherten nach Inland und Export.
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So haben Sie alle Ihre Forderungen sicher im Griff.

Mit dem integrierten Inkasso bekommen Sie alle Dienstleistungen rund um das Thema Forderungsmanagement aus einer Hand. Und das aus gutem Grund: In Deutschland warten Geschäftsleute im Schnitt ca. einen Monat auf ihr Geld. In Italien, Frankreich und Belgien muss man sich sogar bis zu drei Monate gedulden. 

◾ Ja, beauftragen Sie bitte zu den vereinbarten Fristen nach § 3 Nr. 1 AVB immer die Allianz Trade Collections Online mit dem Inkasso.

◾Ausnahme: Das Insolvenzverfahren wurde bereits beantragt bzw. eröffnet, mangels Masse abgewiesen oder mit allen Gläubigern ist ein Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen. Die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes für den Kunden ist vom Insolvenzgericht fertiggestellt worden. Für Kunden mit Sitz im Ausland gelten vergleichbare Tatbestände gemäß des geltenden Rechtssystems. 

Am schnellsten und einfachsten geht dies mit Online-Service. 
Sie können sowohl versicherte als auch unversicherte Forderungen zur Beitreibung übergeben. 

◾ Unter Wartefrist versteht man den Zeitraum, nach dem der Versicherungsfall Nichtzahlungstatbestand eingetreten ist.

◾ Die Wartefrist beginnt mit Zugang des Inkassoauftrages bei Allianz Trade Collections Online.

◾ Sie beträgt für Kunden mit Sitz in einem der Mitgliedsstaaten der EU, in Australien, Japan, Kanada, Norwegen, der Schweiz und den USA 60 Tage und bei Kunden in anderen Ländern 210 Tage. 

◾ Nein: Wenn Sie Allianz Trade Collcetions Online beauftragt haben, werden Sie selbst bitte auf keinen Fall aktiv.

◾ Trotzdem kann es sein, dass sich der Schuldner, z. B. mit einem Zahlungsvorschlag, direkt an Sie wendet. Bitte informieren Sie uns in so einem Fall sofort. Wir verhandeln dann für Sie.

◾ Auch über Zahlungen, die direkt bei Ihnen eingegangen sind, müssen Sie uns sofort verständigen. Anderenfalls ist es möglich, dass wir Schritte unternehmen, die Kosten verursachen, aber gar nicht notwendig sind.

Für alle Zahlungen, die der Schuldner nach unserer Intervention leistet, fällt eine Erfolgsprovision laut unserer Tariftabelle an. Bleibt die Beitreibung erfolglos, ist eine geringe Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Sollten rechtliche Schritte notwendig sein, sprechen wir sie vorher mit Ihnen ab.

Der Zugriff erfolgt über den folgenden Link:

https://www.collections.allianz-trade.com 

Um sich bei unserem System zur Übergabe von Inkassomandaten «Allianz Trade Collections Online» anzumelden, benötigen Sie eine Benutzer ID sowie Startpasswort. Diese erhalten Sie von uns per E-Mail, sobald Sie uns den ersten Inkassofall übergeben.

Alternativ können Sie sich auch über «Allianz Trade Online» auf die «Allianz Trade Collections Online» zugreifen.

Sollten Sie noch keine Benutzer ID haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Allianz Trade Collections Online Support (Telefon: +49  40  8834 1900) auf.

Nach dem Einloggen befinden Sie sich auf der Hauptmaske und können verschiedene Funktionen auswählen.

Um einen neuen Inkasso-Auftrag zu erstellen, wählen Sie die Funktion „Auftrag“ an.
Sie gelangen auf die Folgeseite, auf der Sie die Auftragsinformationen eingeben können.

Wählen Sie bei «Auftragstyp» analog Ihrer Police die Option «versichert» oder «unversichert».

2.2. Schuldnersuche

Nach Angabe der Suchkriterien können Sie den Schuldner suchen und anwählen. Am leichtesten geht das mit der Euler Hermes ID.

Sollten Sie Ihren Schuldner nicht finden können, haben Sie die Möglichkeiten, einen neuen Schuldner zu erstellen, indem Sie „Neu erstellen“ auswählen und die vorgegebenen Kriterien ausfüllen.

Sobald alle Schuldnerdaten in dieser Maske vorhanden sind, klicken Sie auf Weiter.

2.3. Rechnungsposten

Sollte das Inkassomandat mehr als 5 Rechnungen für den gleichen Schuldner umfassen, können Sie diese als „Gesamtrechnung“ hochladen.

Ansonsten benutzen Sie bitte die Option „Rechnung“.

Zum Abschliessen klicken Sie auf „Auftrag anlegen“ und Ihre eingegebenen Daten werden direkt an uns übermittelt.

3. Auftragsübersicht und deren Optionen 

 

 

 

 

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Im Versicherungsfall sind wir für Sie da – sobald wir davon wissen. Hier erfahren Sie, welche Meldungen nach einem Schaden wichtig sind.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen rechten Ecke „EOLIS“ aus, um auf EOLIS zu gelangen.

2. Wählen Sie oben rechts das „Quickmenü“ aus, um auf die „Schadenmeldung“ zu gelangen.

3. Im oberen Teil der Schadenmaske wählen Sie zunächst die grundlegenden Informationen zu Ihrem Schadenfall aus.

Im unteren Teil der Maske geben Sie die Rechnungsdetails auf. Über die Schaltflächen „Rechnung hinzufügen“ und „Gutschriften“ geben Sie die entsprechenden Rechnungsdaten ein. 

4. Bitte füllen Sie die relevanten Felder und wählen die Art der Forderung aus der Liste aus.

Sie können Ihrer Meldung diverse Anhänge als Upload beifügen, bevor Sie die Meldung als Entwurf speichern oder mit „Bestätigen“ absenden.

◾ Sobald Sie vom Eintritt eines Versicherungsfalles Kenntnis erlangt haben, machen Sie bitte zunächst per Online-Service eine Schadensanzeige. Schicken Sie dabei bitte auch die dort angegebenen Unterlagen mit.

◾ Sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Kunden, indem Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und Ihre Eigentumsvorbehaltsrechte und sonstigen Sicherheiten geltend machen. Bietet Ihnen Ihr Kunde eine Zahlungsvereinbarung oder einen Vergleichsvorschlag an, stimmen Sie sich dazu bitte vor Ihrer Stellungnahme mit uns ab. 

1. Bei Nichtzahlungstatbestand, wenn ein Inkassoverfahren mit Allianz Trade Collections vereinbart und ein Inkassoauftrag an Allianz Trade Collections erteilt wurde. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Versicherungspolice.

2. Bei Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. eines (vorläufigen) Sachverwalters.

3. Wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gericht mangels Masse abgewiesen wird.

4. Sofern die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes für den Kunden vom Insolvenzgericht festgestellt worden ist.

5. Bei Zustandekommen eines außergerichtlichen Liquidations- oder Quotenvergleich mit sämtlichen Gläubigern.

6. Wenn eine von Ihnen vorgenommene Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden nicht zur vollen Befriedigung geführt hat und die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung vom Vollstreckungsorgan bescheinigt wurde.

7. Umstände eintreten, die den oben in § 4 Nr. 2 bis genannten Punkten entsprechen.

Wichtig: Der Versicherungsfall muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten!

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Schutz vor Forderungsausfällen und vieles mehr – einfach per Mausklick!

Was ist per Online-Service möglich? 

◾ Kreditprüfungsanträge stellen.

◾ Verwaltung und Übersicht von Versicherungssummen.

◾ Entscheidungshistorie einsehen.

◾ Sofortige Information über die Kreditentscheidungen.

◾ Verwaltung und Abruf von Kreditprüfungsanträgen.

◾ Downloadfunktionen zur Übernahme von Daten in Ihr IT-System.

◾ Suchfunktionen für die Anschriften Ihrer Kunden.

◾ Kundennummern ändern.

◾ Inkassoauftrag und -status über Allianz Trade Collections Online.

◾ Schadensmeldung abgeben.

◾ Nachrichten senden.

◾ Größere Kundenlisten verarbeiten.

◾ Info bei verbesserter Limitlage.

◾ Status in Schadenbearbeitung abrufen.

◾ Zustimmung von Zahlungszielverlängerungen beantragen.

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Abgabe zum Inkasso nicht erforderlich, wenn:

◾ ein Insolvenzverfahren bereits beantragt wurde oder

◾ dessen Eröffnung mangels Masse abgewiesen wurde oder

◾ die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes vom Insolvenzgericht festgestellt wurde oder

◾ ein Quoten- oder Liquiditätsvergleich mit allen Gläubigern geschlossen wurde oder

◾ die Bruttoforderung geringer als 500 EUR oder

◾ die Forderung bestritten ist.

Entschädigungsleistung:

80 bzw. 90 % des versicherten Ausfalles (siehe die Vereinbarung zur Versicherungsquote in Ihrer Versicherungspolice) nach Feststellung des versicherten Ausfalls sowie nach Vorlage aller Unter lagen mit an schließen dem kostenlosem Regress inkl. Selbstbeteiligung, d. h., es können bis zu 100 % der Forderung fließen, zzgl. Verzugszinsen und Mahnkosten.

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Wussten Sie, dass ein Insolvenzverwalter von Ihnen Gelder zurückfordern kann, die Sie bereits vor der Insolvenz Ihrer Geschäftspartner erhalten haben? Damit Ihr Geld bei Ihnen bleibt, sichern wir Sie bestens davor ab.

Geht einer Ihrer Geschäftspartner pleite, kann dessen Insolvenzverwalter nach aktuellem Recht sogar auf Zahlungen der vorangegangenen 4 Jahre zurückgreifen – im Ernstfall geht es um Millionen! Um die Forderung zurückzuweisen, müssen Sie beweisen, dass Ihr Unternehmen keinerlei Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wahrgenommen hat. Und das gelingt in der Regel nicht. Aber keine Sorge: Mit einer Allianz Trade Insolvenzanfechtungsversicherung sind Sie für solche Fälle bestens abgesichert.

Nun können Sie die Anfechtungsversicherung ganz einfach in Ihre WKV-M als Modullösung integrieren.

Anfechtungsmodule

Anfechtungsmodul 25 

Deckungsinhalt: 

◾ VS für angefochtene Forderungen innerhalb der Vertragslaufzeit bis 25 TEUR

◾ Rückwirkend 4 Jahre

◾ Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn bis 25 TEUR 

Anfechtungsmodul 50 

Deckungsinhalt: 

◾ VS für angefochtene Forderungen innerhalb der Vertragslaufzeit bis 50 TEUR

◾ Rückwirkend 4 Jahre

◾ Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn bis 25 TEUR 

Anfechtungsmodul 100 

Deckungsinhalt: 

◾ VS für angefochtene Forderungen innerhalb der Vertragslaufzeit bis 25 TEUR

◾ Rückwirkend 4 Jahre

◾ Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn bis 25 TEUR 

◾ Inkl . Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren 

• Existenzversicherung für Ihr Unternehmen.

• Sichern Sie die Liquidität Ihres Unternehmens durch abgesicherte Einnahmen und bei Bedarf durch Einschluss von Anzahlungen und Einbehalten.

• Einfacher Anträge stellen – Sie müssen nur ankreuzen, welche Risiken Sie abdecken möchten.

• Wir prüfen laufend die Bonität Ihrer Kunden und warnen vor Risiken – Ihre Spezialisten des weltweit führenden Kreditversicherers sind immer für Sie da.

• Erweitern Sie Ihren Bankkreditrahmen, indem Sie Ihre Entschädigungsansprüche abtreten.

• Profitieren Sie von nahezu weltweitem Schutz gegen wirtschaftlich bedingte Risiken.

• Das Anfechtungsrisiko ist in Ihrer Versicherung als Modul integrierbar.