Customer Service Guide

versicherter Kunde

In Ihrem Vertrag ist festgelegt, für welche Kunden Sie Versicherungsschutz erlangen können.

Grundsätzlich haben Sie Versicherungsschutz für alle Kunden, die ihren Sitz in den vereinbarten Ländern haben.

Diese Länder finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Durch eine Versicherungssumme auf Ihren Kunden. Die Versicherungssumme kann entweder eine von uns „gewährte Versicherungssumme“ sein oder eine „Versicherungssumme im Rahmen der Selbstprüfung“.

Ja, es gibt Ausnahmen. Was nicht versichert ist, findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Abschnitt A.4. So darf z. B. das Zahlungsziel, welches Sie Ihrem Kunden gewähren, nicht länger sein als das im Versicherungsschein festgelegte „Maximale Zahlungsziel“. Und Sie müssen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Leistung fakturiert haben. 

Nicht versichert sind Forderungen, wenn Ihre Kunden zum Beispiel zu folgenden Gruppen gehören:

◾ Öffentlich-rechtliche Unternehmen, also insbesondere Bund, Länder und Gemeinden.

◾ Privatpersonen, die für sich persönlich handeln.

◾ Unternehmen, mit denen Sie verbunden sind.

Umsatzsteuer, vergleichbare Verkaufssteuern und Energiesteuer sind ebenfalls nicht versichert.

Wichtig: Über besonders getroffene Vertragsregelungen und zusätzlich vereinbarte Klauseln können Abweichungen bestehen. So können z. B. Privatpersonen oder Entnahmen aus einem Konsignationslager abgesichert sein.

1. Um Ihre vollständige Kundenliste zu beantragen, wählen Sie im Quickmenü in der oberen rechten Ecke die Kontakt-Funktion aus.

2. Klicken Sie auf „Eine neue Nachricht erstellen“. Es öffnet sich ein Kontaktfenster.

3. Wählen Sie unter „Thema“ die Option „Vertrag / Prämien & Gebühren“ aus. Wählen Sie anschließend Ihren Vertrag aus.

4. Bitte senden Sie uns über den „Titel“ und den „Kommentar“ Ihre Nachricht., z.B. „Bitte Kundenliste senden“. Wenn Sie Ihre Kundenliste regelmäßig erhalten möchten, z.B. wöchentlich/ monatlich, nennen Sie uns bitte den gewünschten Rhythmus.

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu erhalten und über die Antwort benachrichtigt zu werden.

5. Klicken Sie auf „Nachricht abschicken“. Sie erhalten eine Bestätigung und können Ihre Nachricht einsehen.

6. Der Status der Nachricht ändert sich, sobald Ihre Anfrage bearbeitet wird.

leitfaden

Eine Vereinfachung in der täglichen Arbeit – bei vollem Schutz für „kleinere“ Kunden.

Wenn wir eine Selbstprüfung vereinbart haben, ist im Versicherungsschein eine sogenannte „Selbstprüfungsgrenze“ festgelegt. Für Kunden mit einem Außenstand unter dieser Selbstprüfungsgrenze können Sie Ihre Forderung absichern, ohne bei uns eine Versicherungssumme zu beantragen.

Sie können eine „Versicherungssumme im Rahmen der Selbstprüfung“ maximal bis zur Höhe der Selbstprüfungsgrenze festlegen, z. B. wenn:

• Ihr Kunde während der letzten 12 Monate mindestens 2 Lieferungen oder Leistungen erhalten hat und diese bei Fälligkeit oder spätestens bei Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ bezahlt hat (siehe Station 5), oder

• Ihnen eine schriftliche Büroauskunft einer von uns akzeptierten Auskunftei vorliegt. Diese Auskunft darf höchstens 12 Monate alt sein und muss den einzuräumenden Kredit rechtfertigen, indem ein entsprechender Höchstkreditbetrag genannt wird.

Die Einzelheiten finden Sie in der Klausel „Voraussetzungen für Versicherungssummen im Rahmen der Selbstprüfung“.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen zur finanziellen Situation Ihres Kunden Informationen vorliegen oder Umstände bekannt sind, welche den Kredit nicht rechtfertigen, dürfen Sie im Rahmen der Selbstprüfung generell keine Versicherungssumme festlegen!

Ja, gern prüfen wir auch Kunden mit einem kleineren Außenstand. Stellen Sie dann einfach einen Kreditprüfungsantrag.
Wenn wir eine Versicherungssumme abgelehnt oder aufgehoben haben, ist innerhalb der folgenden 12 Monate kein Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung möglich. Es sei denn, die Kreditmitteilung erlaubt dieses ausdrücklich.
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Wenn die Selbstprüfung nicht passt, prüft Allianz Trade: Für jeden neuen Kunden in den vereinbarten Ländern stellen Sie einen Kreditprüfungsantrag, um Versicherungsschutz zu erlangen.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Suchen Sie entweder mit dem Namen und Adresse des Unternehmens oder mit der Identifikationsnummer. Klicken Sie auf „Suche“.

Wählen Sie im Anschluss den Kunden aus. 

3. Wählen Sie nun unter „Verträge“ den gewünschten Vertrag aus. Und klicken „Neuer Antrag“ an. Geben Sie im Feld „Betrag“ das gewünschte Kreditlimit ein. Vergessen Sie nicht, allenfalls die Währung anzupassen. Und bestätigen Sie diese.

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Kreditanträge gesammelt stellen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Kürzen“ aus. Geben Sie im Feld „Betrag“ das neu gewünschte Kreditlimit ein. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Kürzung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt reduzieren. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Streichen“ aus. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Streichung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt streichen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Mit der Massenimport-Funktion haben Sie die Möglichkeit Ihre Versicherungssummen gesammelt zu bearbeiten. Sie können Ihre Versicherungssummen gesammelt streichen oder reduzieren. Sie können ebenfalls Ihre gesammelten Kreditanfragen stellen, sowie die Kundenreferenz aktualisierung.

Die Firmensuche kann entweder mit dem Fimenname und der Adresse, oder mit der internen Kundennummer erfolgen. Sie können Firmen auch anhand der Handelsregisternummer, der VAT Nummer Deutschland (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder der Creditreform (Auskunftei) suchen.

Immer dann, wenn Sie für Ihre Lieferung oder Leistung keinen Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung haben. 

Stellen Sie Ihren Kreditprüfungsantrag bitte so früh wie möglich, damit Sie bereits vor Lieferung oder Leistung wissen, ob Versicherungsschutz besteht. Wenn Sie den Antrag erst nach Lieferung oder Leistung stellen und wir die Versicherungssumme gewähren, dann umfasst der Versicherungsschutz auch bereits bestehende Forderungen 

– rückwirkend ab dem Beginn des Versicherungsvertrages.

Am besten, schnellsten und günstigsten geht das über Allianz Trade Online. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gern bei unserem Customer Service.
Wählen Sie die Versicherungssumme so, dass sie auf jeden Fall den maximal zu erwartenden Außenstand abdeckt. Auf diese Weise haben Sie ein Sicherheitspolster. Sollten in Ihrem Vertrag z. B. auch Selbstkosten (Fabrikationsrisiko) oder Konsignationslager eingeschlossen sein, berücksichtigen Sie bitte auch den Wert Ihrer Fabrikationskosten bzw. möglicher Entnahmen.

◾ Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen ganz genau, wer Ihr Zahlungsverpflichteter ist, also wer Ihre offene Forderung begleichen muss.

◾ Wir können Versicherungssummen nur für rechtlich selbstständige Unternehmen am eingetragenen Firmensitz übernehmen. Forderungen an rechtlich unselbstständige Zweigniederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten sind immer über das zugehörige Unternehmen am eingetragenen Firmensitz versichert.

◾ Bitte denken Sie bei der Höhe der beantragten Versicherungssumme daran, dass unsere Entschädigungsleistungen in einem Versicherungsjahr durch die sogenannte „Höchstentschädigung“ begrenzt sind. Diese ist entweder ein bestimmter fester Betrag oder ein Vielfaches Ihrer Prämie.

◾ Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus. Wir können Ihre Anfrage erst prüfen, wenn alle notwendigen Angaben vorliegen.

Achtung: Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Zahlungsverhalten Ihrer Kunden korrekt, um eine eventuelle spätere Entschädigungsleistung nicht zu gefährden.

◾ Allianz Trade prüft die Bonität Ihres Kunden.

◾ Eine Kreditentscheidung wird getroffen.

◾ Sie erhalten eine Kreditmitteilung.

Zu den Inhalten einer Kreditmitteilung informieren wir Sie in der nächsten Station.

Wenn Sie Prämie auf Basis einer Umsatzprämie zahlen und Sie nicht Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung haben, ist dieses keine Vertragspflichtverletzung. Aber Sie dürfen diese Kunden trotz fehlendem Versicherungsschutz nicht bei der Meldung Ihrer Umsätze zur Prämienberechnung herausrechnen.

Wenn Sie Prämie auf Basis Ihrer Salden zahlen, ist es wichtig, dass Sie alles tun, um Versicherungsschutz zu erlangen. Anderenfalls kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. 

Für die Kreditprüfung berechnen wir Ihnen im ersten Monat eine Prüfgebühr und in den folgenden Monaten eine Monitoring-Gebühr.
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Sie erhalten eine schriftliche Kreditmitteilung, sobald wir über eine Versicherungssumme entscheiden.

Folgende Entscheidungen sind möglich:

Vollannahme 

Wir übernehmen die Versicherungssumme in gewünschter Höhe.

Teilannahme

Wir übernehmen nur einen Teil der beantragten Versicherungssumme.

Vorläufige Annahme 

Wir stellen Ihnen bereits einen Teilbetrag als Versicherungssumme zur Verfügung. Nach weiteren Prüfungen informieren wir Sie, ob wir die Versicherungssumme in voller Höhe bereitstellen können.

Ablehnung

Bitte beachten Sie, dass es innerhalb der nächsten 12 Monate nicht möglich ist, bei einer abgelehnten Versicherungssumme stattdessen Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung zu erlangen, es sei denn, die Kreditmitteilung erlaubt dieses ausdrücklich.

Zwischenbescheid

Der Antrag ist schon bei uns eingegangen und wird noch geprüft. Wir melden uns in Kürze.

Bei einer schon gewährten Versicherungssumme sind außerdem folgende Entscheidungen möglich:

Aufhebung

Wir können die Versicherungssumme nicht mehr weiter zur Verfügung stellen. Auch hier können Sie innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Aufhebung keinen Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung erlangen.

Reduzierung

Wir können für zukünftige Lieferungen nur noch eine geringere Versicherungssumme zur Verfügung stellen. Nachdem eine Aufhebung, Reduzierung oder sonstige Änderung einer gewährten Versicherungssumme zugegangen ist, haben Sie in der Regel noch 30 Tage Zeit, Lieferungen oder Leistungen auszuführen. Das gilt allerdings nicht, wenn bereits der Zahlungsausfall Ihres Kunden droht.
Leitfaden

Ein Meilenstein in jeder Geschäftsbeziehung ist die Fälligkeit. Wird sie überschritten, ist Vorsicht geboten.

1. Laden Sie das Formular für die Meldung des drohenden Zahlungsausfalls aus der Bibliothek herrunter. Füllen Sie das Formular aus und speichern Sie es auf Ihrem Laufwerk ab.

2. Gehen Sie auf Allianz Trade Online und anschließend auf die Nachrichtenfunktion.

3. Wählen Sie „Eine neue Nachricht erstellen" aus. Und wählen Sie als Thema „Kredit" aus und klicken Ihren gewünschten Vertrag an.  Geben Sie zudem die EH ID des Kunden an.

4. Füllen Sie die erforderlichen Felder aus und laden Sie das ausgefüllte Formular hoch. 

Hinweis: Sie können sich per E-Mail eine Eingangsbestätigung zusenden lassen. 

Über die Kontaktmöglichkeit auf Allianz Trade Online können Sie Ihren Zahlungseingang als Nachricht bestätigen lassen.

Diese Frist beginnt am Tag nach dem Ablauf der ursprünglichen Fälligkeit Ihrer Forderung zu laufen, also nach dem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel. Während dieser Frist hat die Überfälligkeit noch keine direkten Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Sie können dem Kunden bis zum Ablauf dieser Frist sogar noch Zahlungszielverlängerungen gewähren, müssen es aber nicht.

Er tritt ein, wenn:

◾ Ihr Kunde insolvent ist.

◾ eine fällige Forderung nicht bis zum Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ bezahlt worden ist.

◾ Sie eine Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung erhalten.

◾ Sie eine Information zur Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden erhalten, die nahelegt, dass er Ihre Forderung im Zeitpunkt der Fälligkeit voraussichtlich nicht erfüllen kann.

Der „Drohende Zahlungsausfall Ihres Kunden“ ist ein sehr wichtiger Zeitpunkt, der bestimmte Konsequenzen hat bzw. folgende Handlungen Ihrerseits nötig macht:

◾ Ab sofort sind weitere Lieferungen oder Leistungen an den Kunden nicht mehr versichert.

◾ Wenn die überfällige Forderung nicht innerhalb von 15 Tagen doch noch bezahlt wird, müssen Sie uns gegenüber die „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ abgeben, am besten über den Allianz Trade Online.

◾ Anstelle der „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ können Sie auch gleich das „Schaden-Inkasso-Formular“ einreichen, wenn Sie den Schadeneintritt für wahrscheinlich halten.

Dieses gilt übrigens auch, wenn Ihr Kunde im Rahmen der Selbstprüfung versichert ist.

In der „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ geben Sie den Gesamtbetrag aller unbezahlten Forderungen gegen Ihren Kunden an.
Ja. Wenn der Grund entfallen ist, weil z. B. die überfällige Forderung doch noch bezahlt wird oder die Bankabbuchung erfolgreich nachgeholt wird, setzt der Versicherungsschutz rückwirkend wieder ein. Das gilt natürlich nur, wenn wir nicht inzwischen die Versicherungssumme aufgehoben haben.
leitfaden

Bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse die vertraglichen Meldepflichten ernst.

Wir alle wissen, dass sich das Risiko im Markt ständig ändert. Damit Ihr Versicherungsschutz intakt bleibt, beachten Sie bitte die folgenden Verpflichtungen, uns darüber eine Information zu geben. 

Überblick über die Meldeverpflichtungen bei einer Versicherungssumme bzw. Kreditprüfung durch Allianz Trade oder in der Selbstprüfung.

Wischen um mehr anzuzeigen

Ereignis

 Verpflichtung? 
Nichtzahlung bei Fälligkeit der Forderung. Nein.
Nichtzahlung einer nicht bestrittenen Forderung bei Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“. Ja, „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ Ihres Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen.
Nichtzahlung einer nicht bestrittenen Forderung bei Ablauf des mit unserer Zustimmung verlängerten Zahlungszieles, wenn dieser Zeitpunkt nach dem Ende der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ liegt. Ja, „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles" Ihres Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen.
Nichtzahlung einer bestrittenen Forderung. Ja, aber erst als Schadenanzeige mit der Schaden-Inkasso-Meldung auf Allianz Trade Online vor Ablauf der Schadenanzeigefrist.
Insolvenz. Ja, „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ Ihres Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen und Schadenanzeige innerhalb von 30 Tagen.
Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung. Ja, „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles“ Ihres Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen.
Negative Information, die nahelegt, dass Ihr Kunde Ihre Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlen kann.  Ja, „Meldung des drohenden Zahlungsausfalles" Ihres Kunden innerhalb einer Frist von 15 Tagen.
Gewähren von Zahlungszielverlängerungen, Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen mit vorgesehener vollständiger Zahlung vor Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“.  Sie müssen sich vorher nicht mit uns abstimmen.
Gewähren von Zahlungszielverlängerungen, Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen mit vorgesehener vollständiger Zahlung nach Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“.  Wir müssen erst zustimmen. Laden Sie sich das "Formular für die Zahlungszielverlängerung" unter Kapitel 5 herrunter und laden es ausgefüllt in Allianz Trade Online hoch. Das Vorgehen ist identisch mit Kapitel 5: "Wie melde ich einen drohenden Zahlungsausfall".
Nichtzahlung bei Ablauf der Schadenanzeigefrist. Ja, die Schaden-Inkasso-Meldung in Allianz Trade Online muss spätestens bei Ablauf der Schadenanzeigefrist zugehen.
Dann gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Hier finden Sie nur die Pflichten, die sich aus den AVB ergeben.

Weitere Pflichten, was Sie uns wann mitzuteilen haben, bestehen möglicherweise aus speziellen Klauseln, die wir mit Ihnen vereinbart haben.

Und es gibt noch die Meldepflichten zur Prämienberechnung.

Nicht mit uns abstimmen müssen Sie nachträglich verlängerte Konditionen für Ihren Kunden.

Wichtig: Diese nachträgliche Vereinbarung muss die vollständige Zahlung Ihrer Forderung spätestens bis zum Ablauf der „Maximalen Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ vorsehen. Mit uns abstimmen müssen Sie nachträgliche Zahlungskonditionen, bei denen die „Maximale Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ überschritten ist.

Wenn der Grund des drohenden Zahlungsausfalles Ihres Kunden nachträglich wegfällt, z. B. weil die überfällige Forderung bezahlt wurde, setzt der Versicherungsschutz rückwirkend wieder ein.

Ausnahme: Wir haben in der Zwischenzeit bereits die Versicherungssumme aufgehoben, reduziert oder geändert bzw. es ist bereits der Versicherungsfall eingetreten.

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Ihre Prämie wird nach Ihren Meldungen berechnet. Wie das funktioniert, lesen Sie hier. 

1. Um Ihre Umsatz-/Saldenmeldung vorzunehmen, wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen rechten Ecke über das Punkteraster „Umsatz-/ Saldenmeldung“ aus. Die Funktion öffnet sich in einem neuen Fenster in Ihrem Browser.

Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Pop-ups in Ihrem Browser zugelassen werden.

2. Klicken Sie in dem relevanten Meldezeitraum und der gewünschten Liste auf „Melden“, um den Umsatz oder die Salden einzugeben.

3. Geben Sie bitte die gesamten sowie unversicherten Umsätze oder Salden ein. Weitere Tipps zur Ermittlung der Beträge finden Sie in den Zeilen- und Spaltenüberschriften.

4. Klicken Sie auf „Absenden“ und bestätigen Sie Ihre Meldung.

5. Der Status ändert sich nach Eingabe der Meldung von „Offen“ auf „Gemeldet“. Nach Abgabe der Meldung ist eine Änderung per Onlinemeldung nicht mehr möglich.

Bitte geben Sie uns bei fehlerhaften Eingaben Ihre Änderung per E-Mail oder über das Kontaktformular in Allianz Trade Online Bescheid.

Bei der Prämienart „Umsatzprämie“ legen wir die zu zahlende Prämie auf Basis Ihres „echten“ Umsatzes während des Versicherungsjahres fest.

Wie unterscheide ich den "versicherten" vom "unversicherten" Umsatz?

Grundlage der Ermittlung ist Ihr gesamter Umsatz mit Kunden in den versicherten Ländern.

Hiervon dürfen Sie abziehen:

◾ Forderungen, die gemäß Abschnitt A.4. der AVB nicht versichert sind, z. B. gegenüber öffentlich-rechtlichen Kunden oder verbundenen Unternehmen.

◾ Umsatzsteuer, vergleichbare Verkaufssteuern und Energiesteuer.

Herausnehmen dürfen Sie auch die Umsätze mit solchen Kunden, für die wir mit einer Kreditmitteilung den Versicherungsschutz vollständig abgelehnt oder aufgehoben haben.

Bei der Prämienart „Saldenprämie“ legen wir die zu zahlende Prämie auf Basis Ihrer offenen Forderungen fest.

Wie ermittle ich die Salden, die ich melden muss?

Grundlage der Berechnung sind Ihre Forderungen, die am letzten Tag eines jeden Monats unbezahlt sind. Herausnehmen dürfen Sie Forderungen gegenüber Kunden, für die Sie keinen Versicherungsschutz haben, weil wir mit einer Kreditmitteilung eine Versicherungssumme vollständig abgelehnt oder aufgehoben haben. Haben Sie für einen Kunden eine Versicherungssumme in ausreichender Höhe beantragt, wir aber nur einen Teilbetrag gewährt, dürfen Sie auch den Teil Ihrer Forderungen herausrechnen, der die bestehende Versicherungssumme übersteigt.

Um daraus die zu meldenden „Salden“ zu berechnen, dürfen Sie außerdem abziehen:

◾ Forderungen, die gemäß Abschnitt A.4.1. der AVB nicht versichert sind, z. B. gegenüber öffentlich-rechtlichen Kunden oder verbundenen Unternehmen

◾ Umsatzsteuer, vergleichbare Verkaufssteuern und Energiesteuer.

Im Versicherungsschein ist ein Zeitrahmen festgelegt, innerhalb dessen Sie Ihre Meldung vornehmen müssen, zum Beispiel 15 Tage nach dem Ende des Meldezeitraumes.
Bitte denken Sie daran, dass ohne eine korrekte und rechtzeitige Meldung Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein kann. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Meldepflichten und falls Sie eine Meldung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung nachholen oder berichtigen, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten können wir den Versicherungsvertrag fristlos kündigen.
Wenn Sie zusätzliche Klauseln oder Vertragsinhalte vereinbart haben, ist es möglich, dass darin Veränderungen für Ihre Meldepflichten zur Umsatz- bzw. Saldenmeldung geregelt sind. Beispiele sind Erweiterungen des Versicherungsschutzes, z. B. bei Konsignationslagern, oder Beschränkungen durch Herausnahmen.
Bei Mitversicherung anderer Unternehmen sind deren Umsätze bzw. Salden mit zu melden – je nach Vereinbarung in einer gemeinsamen oder in einer getrennten Meldung. Einzelheiten finden Sie in der Klausel „Mitversicherte Unternehmen“.
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Im Versicherungsfall sind wir für Sie da – sobald wir davon wissen! Hier erfahren Sie, was bei einem Schaden wichtig zu wissen ist.

1. Wählen Sie im „Hauptmenü“ links „Außenstände“ aus, um einen Schaden oder Inkasso zu melden. Klicken Sie anschließend „Einen Außenstand melden“ an.

Wählen Sie zwischen den Optionen „Ich habe bereits Versicherungsschutz“ oder „Ich habe keinen Versicherungsschutz“ und suchen Sie Ihren Schuldner anhand der Identifikationsnummer oder anhand des Namens und der Adresse. Wählen Sie anschließend Ihren Schuldner aus. 

Hinweis: Sie können auch anhand der Handelsregisternummer; VAT Nummer oder der Creditreform Ihren Schuldner suchen. 

2. Wählen Sie "einen Schaden/Inkasso melden" aus und geben Sie im nächsten Schritt alle Informationen zu Ihrem Schaden, sowie den Kontakt beim Schuldner an.

3. Wählen Sie nun die Art der Forderung aus und geben Sie die dazugehörenden Daten an. Sie können mehrere Rechnungen anhängen. Zudem können Sie optional ein Kommentar hinterlegen.

4. Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit Dokumente anzuhängen. Einzureichende Dokumente werden auf der linken Seite angezeigt.

Hinweis: Wenn kein Versicherungsschutz für den Schuldner besteht, ist eine Begründung der unbenannten Versicherung notwendig. 

5. Legen Sie anschließend einen Ansprechpartner für den Schaden an. 

6. Im letzten Schritt müssen Sie bestätigen, dass alle Informationen wahrheitsgemäß sind und die Meldung abschicken.  

Hinweis: Ihren Inkassoauftrag stellen Sie, indem Sie bei der Angabe der Schadensinformationen als „Nichtzahlungsgründe“ den „Nichtzahlungstatbestand“, sowie „Inkasso“ „eingeschlossen“ auswählen. 

 

Es wird zwischen der Insolvenz Ihres Kunden und dem sogenannten Nichtzahlungstatbestand unterschieden.

Wenn:

• Ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird.

• Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.

• Die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans vom Insolvenzgericht festgestellt wird.

• Ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich mit sämtlichen Gläubigern zustande kommt.

• Eine fruchtlose Zwangsvollstreckung von Ihnen vorgenommen und vom Vollstreckungsorgan bescheinigt wird.

Wenn Ihr Kunde nicht insolvent ist, aber eine versicherte Forderung am Ende der „Wartefrist“ noch immer unbezahlt geblieben sein sollte. Die „Wartefrist“ beginnt mit der Einreichung der Schadenanzeige und der notwendigen Unterlagen.
Zeigen Sie Ihren Schaden an. Nutzen Sie dafür die „Schaden-Inkasso-Meldung“ per Allianz Trade Online. Hier können Sie auch zusätzliche Dokumente (z. B. Rechnungen) als Anlage beifügen. Mit Ihrer Schadenmeldung erteilen Sie gleichzeitig den Inkassoauftrag.

Das Schadenanzeige müssen Sie spätestens einreichen, wenn die im Versicherungsschein genannte „Schadenanzeigefrist“ abgelaufen ist. Wenn für den Kunden nicht bereits die „Insolvenz“ vorliegt, beginnt die Frist in der Regel, sobald die „Maximale Frist zur Verlängerung des Zahlungszieles“ abgelaufen ist.

Bitte lesen Sie die Erklärungen auf der „Schaden-Inkasso-Meldung“ genau durch und beantworten Sie alle Fragen im Detail – sonst können wir Ihre Informationen nicht ohne Rückfragen bzw. Zeitverlust weiterverarbeiten.

Nein, zwischenzeitliche Zahlungseingänge müssen Sie uns erst melden, nachdem Sie uns die„Schaden-Inkasso-Meldung“ zugesendet haben.

Sichern Sie generell frühzeitig Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Kunden, insbesondere aus vereinbarten Eigentumsvorbehaltsrechten. Melden Sie Forderungen rechtzeitig zur Insolvenztabelle an.

Stimmen Sie sich vor weiteren Aktivitäten Ihrem Kunden gegenüber mit uns und unserem Inkassodienstleister Allianz Trade Collections ab.

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Alle Forderungen sicher im Griff – mit unserer Inkassogesellschaft.

Mit dem integrierten Inkasso durch die Allianz Trade Collections bekommen Sie alle Dienstleistungen rund um das Thema Forderungsmanagement aus einer Hand. Allianz Trade Collection ist Spezialist und kümmert sich um das professionelle Inkasso Ihrer Außenstände.
Sie haben im Rahmen des Versicherungsvertrages auch einen Inkassovertrag mit der Allianz Trade Collections abgeschlossen. 

◾ Ihren Inkassoauftrag erteilen Sie als Bestandteil der „Schaden-Inkasso-Meldung“.

◾ Am schnellsten und einfachsten geht dieses mit Allianz Trade Online.

◾ Bitte schicken Sie idealerweise gleich die erforderlichen Unterlagen mit.

Nachdem Sie den Inkassoauftrag erteilt haben, informieren Sie unbedingt umgehend Allianz Trade Collections über jeden Kontakt mit Ihrem Kunden (z. B. Zahlungseingang, Informationen).
Eine unserer Stärken ist die Kooperation mit den Inkassogesellschaften. Diese haben in den wichtigsten Exportländern ihren Sitz. Mit dem Schuldner wird daher in seiner Sprache kommuniziert, und die beauftragte Gesellschaft kennt die lokalen Gegebenheiten.