Customer Service Guide

Für die meisten Menschen sind Formalien von Versicherungen nur schwer verständlich. Damit Sie dennoch den Durchblick behalten, führt Sie dieser Fahrplan für Ihre Allianz Trade Warenkreditversicherung sicher von Station zu Station.

Kapitel1

In Ihrem Vertrag haben wir gemeinsam festgelegt, dass Sie allen Kunden in den vereinbarten Ländern Allianz Trade zur Versicherung anbieten.

Grundsätzlich für alle versicherbaren Kunden, die ihren Sitz in den vereinbarten Ländern haben (siehe Versicherungsschein) – es sei denn, ausgewählte Kunden wurden aus dem Vertrag herausgenommen. Nicht beantragen müssen Sie auch Kleinkunden mit einem Außenstand unterhalb der vertraglichen Antragsgrenze.

• Öffentlich-rechtliche Unternehmen, zum Beispiel Bund, Länder und Gemeinden.

• Privatpersonen.

• Verbundene Unternehmen, bei denen Sie mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt sind.

• Forderungen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.

• Mehrwertsteuer.

• Forderungen mit Zahlungszielen, die länger sind als im Versicherungsschein festgelegt.

Wir prüfen die Bonität der gemeldeten Kunden und schicken Ihnen eine Kreditmitteilung für jedes angefragte Unternehmen. Darin steht, ob und in welcher Höhe wir eine Versicherungssumme übernehmen. 

Wenn wir eine Versicherungssumme übernehmen, überwachen wir kontinuierlich die Bonität Ihres Kunden.

Bitte beantragen Sie dann spätestens nach einem Jahr erneut eine Versicherungssumme in der benötigten Höhe. Falls der Außenstand Ihres Kunden inzwischen unter die Anbietungsgrenze gesunken ist, müssen Sie nicht mehr anfragen.
Dann kann Allianz Trade die Versicherungssumme reduzieren oder den Versicherungsschutz ganz aufheben. Forderungen, die bereits versichert waren, bleiben dies natürlich auch weiterhin.

Für die ständige Bonitätsüberwachung berechnen wir einmal jährlich eine Kreditprüfungsgebühr pro Kunde und Versicherungsjahr.

Sollten wir eine Versicherungssumme ablehnen, dann fällt diese Gebühr nur ein Mal an.

Übersteigt der Außenstand eines Kunden die Versicherungssumme, beantragen Sie bitte eine Erhöhung innerhalb der in den AVB genannten Fristen. Ist der Kunde bisher im Rahmen der Selbstprüfung versichert und übersteigt der Außenstand die Selbstprüfungsgrenze, stellen Sie bitte unbedingt einen Einschlussantrag.
Unterschreitet die Gesamtforderung an einen Kunden, für den eine Versicherungssumme festgelegt wurde, die Antragsgrenze, so bleiben die Forderungen weiterhin versichert.
Kapitel2

Vereinfachen Sie die tägliche Arbeit – bei vollem Schutz für „kleinere“ Kunden.

Für „Kleinkunden“ mit einem Außenstand unter der Antragsgrenze müssen Sie keine Versicherungssummen beantragen.

• Diese Kunden sind dennoch versichert, wenn in Ihrem Versicherungsvertrag die Möglichkeit der Selbstprüfung vereinbart ist und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

• Die genauen Regelungen finden Sie in der Zusatzbedingung „Selbstprüfung gemäß „§ 3 AVB“.

Liegt die benötigte Versicherungssumme im Rahmen der in Ihrer Police angegebenen Selbstprüfungsgrenze, erhalten Sie für Ihren Kunden in folgenden Fällen Versicherungsschutz:

• Ihr Kunde hat von Ihnen während der letzten 12 Monate mindestens zweimal Waren oder Dienstleistungen erhalten und diese zum vereinbarten Termin zuzüglich der Überfälligkeitsfrist bezahlt oder

• Ihnen liegt eine schriftliche Bank- oder Büroauskunft über Ihren Kunden vor. Diese Auskunft darf höchstens 12 Monate alt sein und muss den einzuräumenden Kredit rechtfertigen, indem eine entsprechende Höchstkreditsumme genannt wird.

• Wenn vereinbart, ist alternativ auch für Versicherungssummen innerhalb der Selbstprüfungsgrenze eine Kreditprüfung über den Online-Service möglich.

• Generell dürfen Ihnen in den letzten 12 Monaten vor Prüfung keine Nachrichten und Umstände bekannt geworden sein, die das Einräumen eines Lieferantenkredits ausschließen. Für Versicherungssummen oberhalb der Selbstprüfungsgrenze muss immer eine Kreditprüfung durch Allianz Trade erfolgen – am schnellsten und einfachsten über unseren Online-Service.

Wenn wir eine Versicherungssumme abgelehnt oder aufgehoben haben, ist innerhalb der folgenden 12 Monate kein Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung möglich. Es sei denn, die Kreditmitteilung erlaubt dieses ausdrücklich.

• Fragen Sie bei der Auskunftei nach einem Höchstkredit.

• Auch hier gilt: Die Auskunft darf nicht widersprüchlich sein.

• Obergrenze für den Versicherungsschutz ist immer die Selbstprüfungsgrenze.

Übersteigt der Außenstand eines Kleinkunden die Selbstprüfungsgrenze, beantragen Sie bitte umgehend eine Versicherungssumme für diesen Kunden.
Ja, gern prüfen wir auch Kunden mit einem kleineren Außenstand. Dafür berechnen wir allerdings einmal pro Jahr eine Kreditprüfungsgebühr.
kapitel3

Am Anfang steht die Prüfung: Für jeden neuen Kunden in den vereinbarten Ländern stellen Sie bitte rechtzeitig einen Einschlussantrag.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Suchen Sie entweder mit dem Namen und Adresse des Unternehmens oder mit der Identifikationsnummer. Klicken Sie auf „Suche“.

Wählen Sie im Anschluss den Kunden aus. 

3. Wählen Sie nun unter „Verträge“ den gewünschten Vertrag aus. Und klicken „Neuer Antrag“ an. Geben Sie im Feld „Betrag“ das gewünschte Kreditlimit ein. Vergessen Sie nicht, allenfalls die Währung anzupassen. Und bestätigen Sie diese.

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Kreditanträge gesammelt stellen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Kürzen“ aus. Geben Sie im Feld „Betrag“ das neu gewünschte Kreditlimit ein. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Kürzung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt reduzieren. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen linken Ecke die „Kundenübersicht“ aus, um auf die Kreditentscheidungen zu gelangen. Wählen Sie dort Ihren gewünschten Kunden aus. 

2. Wählen Sie im Statusbereich „Streichen“ aus. 

3. Kontrollieren Sie die Angaben auf Ihre Korrektheit und bestätigen Sie die Streichung der Versicherungssumme. 

Weitere Informationen: Durch die Importfunktion, können Sie mehrere Versicherungssummen gesammelt streichen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Mit der Massenimport-Funktion haben Sie die Möglichkeit Ihre Versicherungssummen gesammelt zu bearbeiten. Sie können Ihre Versicherungssummen gesammelt streichen oder reduzieren. Sie können ebenfalls Ihre gesammelten Kreditanfragen stellen, sowie die Kundenreferenz aktualisierung. 

Die Firmensuche kann entweder mit dem Fimenname und der Adresse, oder mit der internen Kundennummer erfolgen. Sie können Firmen auch anhand der Handelsregisternummer, der VAT Nummer Deutschland (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder der Creditreform (Auskunftei) suchen.

Bitte stellen Sie den Kreditprüfungsantrag, sobald die Antragsgrenze überschritten wird – und zwar innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Forderungen entstanden sind. 

Übrigens: Über die Vertragsklausel „Mitdeckung bestehender Forderungen“ gilt eine Versicherungssumme dann für alle Forderungen, die zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 30 Tage sind – unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf der Kreditmitteilung.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online-Service. Falls Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie gerne den CustomerService.

• Mit dem Einschlussantrag beantragen Sie für einen Kunden eine Versicherungssumme.

• Wir prüfen die Bonität Ihres Kunden und Sie erhalten dann eine Kreditmitteilung.

• Diese Kreditmitteilung enthält die Versicherungssumme und ggf. weitere Angaben zum Versicherungsschutz.

Für alle Kunden, für die eine Antragspflicht gilt (siehe auch Nr. 1 Antragspflicht).
Nehmen Sie den maximal zu erwartenden Außenstand. So haben Sie ein ausreichendes Sicherheitspolster. Sind in Ihrem Vertrag Selbstkosten (Fabrikationsrisiko) oder Kommissionslager eingeschlossen, dann berücksichtigen Sie bitte auch diese Auftragsstände.

• Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen ganz genau, wer Ihr Zahlungsverpflichteter ist, also wer Ihre offene Forderung begleichen muss.

• Wir können Versicherungssummen nur für rechtlich selbstständige Unternehmen am eingetragenen Firmensitz übernehmen. Forderungen an rechtlich unselbstständige Zweigniederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten sind immer über das Mutterunternehmen versichert.

• Bitte denken Sie bei der Höhe der beantragten Versicherungssumme daran, dass unsere Entschädigungsleistungen in einem Versicherungsjahr durch die sogenannte „Höchstentschädigung“ begrenzt sind.

• Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus. Wir können Ihre Anfrage erst prüfen, wenn alle notwendigen Angaben vorliegen.

Achtung: Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Zahlungsverhalten Ihrer Kunden korrekt, um eine eventuelle spätere Entschädigungsleistung nicht zu gefährden.

kapitel4

Sie erhalten auf Ihren Kreditprüfungsantrag eine schriftliche Kreditmitteilung.

Mögliche Kreditmitteilungen

Annahme 

Wir übernehmen die Versicherungssumme in gewünschter Höhe.

Teilannahme

Wir übernehmen nur einen Teil der beantragten Versicherungssumme. Zum Zeitpunkt der Anfrage können wir aufgrund der vorliegenden Bonitätsinformationen keine höhere Summe decken. 

Vorläufige Annahme 

Wir übernehmen zunächst nur einen Teil, bearbeiten Ihren Einschlussantrag jedoch weiter. Über die endgültige Entscheidung informieren wir Sie dann schriftlich.

Ablehnung

Wir mussten die Versicherungssumme leider ablehnen. Diese Entscheidung gilt auch für die Selbstprüfung. Ausnahme: Auf der Kreditmitteilung ist vermerkt, dass eine Deckung im Rahmen der Selbstprüfung nicht ausgeschlossen ist. Nur in diesem Fall besteht im Rahmen der Selbstprüfung weiterhin Versicherungsschutz.

Entscheidung folgt (Zwischenbescheid)

Wir melden uns bei Ihnen in Kürze, der Antrag wird noch bearbeitet.

Zu bestehenden Versicherungssummen kann es dann später folgende Kreditmitteilungen geben:

Wir können die Versicherungssumme nicht mehr weiter zur Verfügung stellen. Forderungen, die nach der Mitteilung entstehen, sind nicht mehr versichert. Bestehende Forderungen können nicht in den Versicherungsschutz nachrücken. Innerhalb der nächsten 12 Monate ist kein Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung möglich.

Zwangsreduzierung für bestehende Kunden

Wir können die Versicherungssumme in der bisherigen Höhe nicht mehr zur Verfügung stellen. Forderungen, die nach der Mitteilung entstehen, sind erst dann wieder versichert, wenn ältere Forderungen bezahlt werden und dadurch innerhalb der neuen Versicherungssumme Raum entsteht. Auch bestehende unversicherte Forderungen können in den Versicherungsschutz nachrücken.
kapitel5

Ein Meilenstein in jeder Geschäftsbeziehung ist die Fälligkeit. Wird sie überschritten, ist Vorsicht geboten.

Sie ist im Versicherungsschein angegeben und regelt, bis wann Sie uns die Überschreitung der Frist melden müssen. Maßgeblich für die Berechnung der Überfälligkeitsfrist ist die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Fälligkeit gemäß Rechnung.

• Bitte melden Sie uns die Überfälligkeit einer versicherten Forderung sofort.

• Falls Sie den Grund für die Verzögerung kennen (z. B. Reklamation), geben Sie ihn bitte an.

• Sie können die Meldung über unseren Online-Service machen oder das Formular „Meldung einer überfälligen Forderung“ verwenden.

• Achtung: Das Nachrücken weiterer Forderungen in den Versicherungsschutz ist gefährdet.

Der Versicherungsschutz für Forderungen aus weiteren Lieferungen und Leistungen endet, sobald die im Versicherungsschein festgelegte Ausschlussfrist, in der Regel 30 Tage später, überschritten wird. Neue Forderungen können dann nicht mehr in den Versicherungsschutz nachrücken. Es sei denn, wir haben Ihnen – als Antwort auf Ihre Überfälligkeitsmeldung – ausdrücklich bestätigt, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. 

Ausnahme: Falls die Forderung, die die Überfälligkeitsmeldung auslöst, den im Versicherungsschein genannten Betrag für die „Freigrenze für Überfälligkeitsmeldung“ nicht überschreitet, besteht keine Meldeverpflichtung und auch keine Ausschlussfrist. Dieser Betrag gilt pro Rechnung.

• Hier besteht für Überfälligkeiten keine Meldeverpflichtung.

• Forderungen aus weiteren Lieferungen/Leistungen gegenüber dem betroffenen Kunden sind jedoch nicht versichert, sobald die vereinbarte Ausschlussfrist überschritten ist. Dieser Ausschluss gilt so lange, bis alle fälligen Forderungen bezahlt sind und keine negativen Informationen mehr vorliegen.

kapitel6

Das Risiko verändert sich ständig. Bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse die vertraglichen Meldepflichten ernst.

Überblick über die Meldeverpflichtungen bei einer Versicherungssumme bzw. Kreditprüfung durch Allianz Trade oder in der Selbstprüfung.

Wischen um mehr anzuzeigen

Meldeverpflichtung
Versicherungssumme
Selbstprüfung 
Wenn die Überfälligkeitsfrist abläuft oder erkennbar ist überschritte wird  Ja  Nein
Auch wenn die Überfälligkeitsfrist nicht überschritten wird, melden Sie bitte:    
Nachträgliche Verlängerung des bei Lieferung und Leistung vereinbarten Zahlungszieles (Achtung: Zustimmung von Allianz Trade erforderlich!)   Ja  Nein
Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit Ja Ja
Ungünstige Informationen über den Kunden Ja Nein
Starke Verschlechterung der Zahlungsmoral Ja  Nein
Umstellung auf Voraus- oder Barzahlung aus Bonitätsgründen oder Einstellung der Belieferung  Ja  Nein
Nachträglich vereinbarte Wechselprolongationen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Rücklastschriften mangels Deckung  Ja Nein
Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen (Einschaltung von Allianz Trade Collections)  Nein Nein
Einleitung gerichtlicher Schritte  Ja Nein
Eintritt des Versicherungsfalles Ja Ja
Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen, außergerichtliche Vergleichsvorschläge (Achtung: Zustimmung von Allianz Trade vor Abschluss der Vereinbarung erforderlich!) Ja Ja
Dann gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

A) Überfälligkeitsmeldung 

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen rechten Ecke „EOLIS“ aus, um auf EOLIS zu gelangen.

2. Wählen Sie oben rechts das „Quickmenü“ aus, um auf die „Überfälligkeitsmeldung“ zu gelangen.

3. Im unteren Teil wählen Sie die Art der Meldung aus, tragen den Gesamtaußenstand ein und

füllen die Felder für die überfälligen Rechnungen.

Hinweis: Datumsfelder bitte immer über die Kalenderfunktion ausfüllen!

4. Durch Klicken auf „Weiter“ bekommen Sie noch eine Zusammenfassung Ihrer Meldung und können diese auf der nächsten Seite absenden.

5. Auf dieser Seite bekommen Sie Ihre Meldung noch einmal zusammengefasst. Mit „Bestätigen“ übermitteln Sie die Daten an Allianz Trade.

Bitte lesen Sie die Erklärungen auf dem Formular „Meldung überfälliger Forderungen“ genau durch und beantworten Sie alle Fragen im Detail – sonst können wir Ihre Informationen nicht weiterverarbeiten.
Wenn mehrere Überschreitungen innerhalb weniger Tage eintreten und Sie uns diese gebündelt melden wollen, dann geben Sie bitte im Formular das Datum, die Fälligkeit und das ursprüngliche Zahlungsziel der ältesten Rechnung an. Nennen Sie zusätzlich die Gesamtsumme aller überfälligen Forderungen (Gesamtobligo).
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung zu Ihrer Meldung.

• Falls es die wirtschaftliche Situation Ihres Kunden erfordert, benötigen wir von Ihnen häufiger Informationen.

• So können wir bei erhöhtem Risiko erfahren, ob Forderungen noch beglichen werden oder ob wir bereits für einen Schadensfall vorsorgen müssen.

• Zwischenzeitliche Zahlungseingänge müssen Sie uns erst zum jeweils angegebenen Meldetermin mitteilen.

Nein, zwischenzeitliche Zahlungseingänge müssen Sie uns immer erst zum jeweils angegebenen Termin melden.

B) Ratenzahlungspläne 

Ratenzahlungspläne erfordern immer unsere Zustimmung.

• Die Vereinbarung muss uns schriftlich vorliegen.

• Sie erhalten dann schnellstmöglich unsere Stellungnahme.

C) Schecks und Wechsel 

• Bei nachträglich vereinbarten Wechselprolongationen.

• Bei Wechselprotesten.

• Bei Scheckrückbelastungen.

Ausnahme: Im Rahmen der Selbstprüfung ist keine Meldung nötig.

Solche Umstände sind zum Beispiel:

• Das Zahlungsverhalten Ihres Kunden verschlechtert sich stark.

• Ihnen werden ungünstige Informationen über die finanzielle Lage des Kunden bekannt.

• Schecks und Wechsel werden mangels Deckung nicht eingelöst.

• Wechsel werden nachträglich prolongiert.

• Lastschriften werden mangels Deckung nicht eingelöst.

• Sie erbringen Ihre Lieferungen/Leistungen aus Bonitätsgründen nur noch gegen Voraus- oder Barzahlung.

• Sie beauftragen einen Anwalt oder ein Inkassobüro mit der Beitreibung oder machen die Forderung gerichtlich geltend.

• Zahlungsunfähigkeit droht einzutreten oder tritt ein.

kapiel7

Ihre Prämie richtet sich nach Ihrem Umsatz.

In Ihrem Vertrag haben wir die Berechnung der Versicherungsprämie entweder nach Umsatz oder nach Saldo vereinbart. Folgendes müssen Sie dabei beachten:

A) Eine Saldenprämie ist vereinbart

Wir berechnen Ihre Prämie auf Basis Ihres Saldos. Nur die rechtzeitige Meldung garantiert Ihnen Versicherungsschutz und einen Entschädigungsanspruch.

• In Ihrem Versicherungsschein haben wir einen Meldetag festgelegt.

• Bitte heben Sie die Unterlagen nach der Meldung 12 Monate lang auf.

• Die Meldung ist bequem über unseren Online-Service möglich. Falls Sie den Online-Service nicht nutzen, erhalten Sie für die Meldung automatisch ein Formblatt.

• Entweder bis die Forderung bezahlt ist, oder bis ein Versicherungsfall eintritt (siehe auch Nr. 9 Schadensmeldung).

B) Eine Umsatzprämie ist vereinbart

• Einmal pro Jahr, spätestens zwei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.

• Sie melden uns den Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.

• Bei allen Kunden melden Sie den Saldo bzw. Umsatz ohne Umsatzsteuer.

• Bei einer Saldenprämie muss der Außenstand zur Prämienberechnung nur bis maximal zur Versicherungshöhe aufgegeben werden.

Achtung: Wechsel gelten erst mit Ihrer Einlösung als bezahlt!

• Sind in Ihrem Vertrag Deckungserweiterungen wie etwa das Fabrikationsrisiko versichert, ist hierfür eine Prämie zu entrichten.

• Bitte beachten Sie bei der Umsatz-/Saldenmeldung die vereinbarte Form der Prämienberechnung (im Hinweis zur entsprechenden Vertragsklausel).

• Sind in Ihrem Vertrag Beteiligungsunternehmen mitversichert, müssen Sie auch deren Salden bzw. Umsätze melden – je nach Vereinbarung in einer gemeinsamen oder in einer getrennten Liste.

• Sparen Sie Kreditprüfungsgebühren: Kontrollieren Sie, welche Versicherungssummen Sie im folgenden Versicherungsjahr nicht mehr benötigen und lassen Sie diese streichen. Oder streichen Sie diese bequem im Online-Service. Wir erinnern Sie aber auch schriftlich vor Ablauf eines Versicherungsjahres daran.

kapitel8

So haben Sie alle Forderungen sicher im Griff.

Falls Ihr Kunde nicht zahlt, bestehen dennoch gute Chancen, dass Sie die Außenstände erhalten. Zum einen sind Sie mit Ihrer Kreditversicherung gegen Forderungsausfall abgesichert. Zum anderen kann unser effizienter Inkassodienst Allianz Trade Collections in vielen Fällen noch mindestens einen Teil oder sogar die gesamte Forderung einziehen. Das entlastet Ihren Selbstbehalt und hält die Prämie stabil.

Mit dem integrierten Inkasso bekommen Sie alle Dienstleistungen rund um das Thema Forderungsmanagement aus einer Hand. Allianz Trade Collections ist Spezialist und kümmert sich um das professionelle Inkasso Ihrer Außenstände.
Sie brauchen einen Inkassorahmenvertrag als Ergänzung zu Ihrer Versicherungspolice.

• Wenn Ihre kaufmännische Mahnung mit Fristsetzung (Datum) erfolglos bleibt.

• Halten Sie dabei die mit uns vereinbarte Frist zur Inkassoabgabe ein.

• Am schnellsten und einfachsten mit unserem Online-Service. Oder nutzen Sie die folgenden Vordrucke:

Inkassoauftrag: für nicht ausgeklagte Forderungen im In- und Ausland (mehrere fällige Rechnungen bitte zu

einem Auftrag zusammenfassen).

Überwachungsauftrag: für ausgeklagte Forderungen im Inland.

• Bitte denken Sie immer an die geforderten Unterlagen!

Bitte informieren Sie Allianz Trade unbedingt und sofort über jeden Kontakt (z. B. Zahlungseingang, Informationen).
Eine unserer Stärken ist die Kooperation mit den Inkassogesellschaften. Diese haben in den wichtigsten Exportländern ihren Sitz. Mit dem Schuldner wird daher in seiner Sprache kommuniziert, und die beauftragte Gesellschaft kennt die lokalen Gegebenheiten.

Ja, und zwar spätestens, wenn die im Versicherungsschein festgelegte Frist abläuft.

Ausnahmen:

• Das Insolvenzverfahren wurde bereits beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.

• Mit sämtlichen Gläubigern ist ein außergerichtlicher Liquiditäts- oder Quotenvergleich zustandegekommen.

• Von Ihnen vorgenommene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Kunden führten nicht zur vollen Befriedigung.

Sie können sowohl versicherte als auch unversicherte Forderungen zur Beitreibung übergeben, z. B. auch gegen Schuldner in einem Land, das Sie nicht versichert haben.
Nein: Wenn Sie Allianz Trade Collections beauftragt haben, werden Sie selbst bitte auf keinen Fall aktiv. Trotzdem kann es sein, dass sich der Schuldner, z. B. mit einem Zahlungsvorschlag, direkt an Sie wendet. Bitte informieren Sie uns in so einem Fall sofort. Wir verhandeln dann für Sie. Auch über Zahlungen, die direkt bei Ihnen eingegangen sind, müssen Sie uns sofort verständigen. Anderenfalls ist es möglich, dass wir Schritte unternehmen, die Kosten verursachen, aber gar nicht notwendig sind.

Für alle Zahlungen, die der Schuldner nach unserer Intervention leistet, fällt eine Erfolgsprovision an. Bleibt die Beitreibung erfolglos, ist eine geringe Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Bei bestrittenen Forderungen sprechen wir weitere Schritte mit Ihnen ab. 

Die Erfolgsprovision verrechnen wir mit den Zahlungen, die bei Allianz Trade Collections oder den kooperierenden Rechtsanwälten eingehen.

Der Zugriff erfolgt über den folgenden Link:

https://www.collections.allianz-trade.com  

Um sich bei unserem System zur Übergabe von Inkassomandaten «Allianz Trade Collections Online» anzumelden, benötigen Sie eine Benutzer ID sowie Startpasswort. Diese erhalten Sie von uns per E-Mail, sobald Sie uns den ersten Inkassofall übergeben.

Alternativ können Sie sich auch über «Allianz Trade Online» auf die «Allianz Trade Collections Online» zugreifen.

Sollten Sie noch keine Benutzer ID haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Allianz Trade Collections Online Support (Telefon: +49  40  8834 1900) auf.

Nach dem Einloggen befinden Sie sich auf der Hauptmaske und können verschiedene Funktionen auswählen.

Um einen neuen Inkasso-Auftrag zu erstellen, wählen Sie die Funktion „Auftrag“ an.
Sie gelangen auf die Folgeseite, auf der Sie die Auftragsinformationen eingeben können.

Wählen Sie bei «Auftragstyp» analog Ihrer Police die Option «versichert» oder «unversichert».

2.2. Schuldnersuche

Nach Angabe der Suchkriterien können Sie den Schuldner suchen und anwählen. Am leichtesten geht das mit der Euler Hermes ID.

Sollten Sie Ihren Schuldner nicht finden können, haben Sie die Möglichkeiten, einen neuen Schuldner zu erstellen, indem Sie „Neu erstellen“ auswählen und die vorgegebenen Kriterien ausfüllen.

Sobald alle Schuldnerdaten in dieser Maske vorhanden sind, klicken Sie auf Weiter.

2.3. Rechnungsposten

Sollte das Inkassomandat mehr als 5 Rechnungen für den gleichen Schuldner umfassen, können Sie diese als „Gesamtrechnung“ hochladen.

Ansonsten benutzen Sie bitte die Option „Rechnung“.

Zum Abschliessen klicken Sie auf „Auftrag anlegen“ und Ihre eingegebenen Daten werden direkt an uns übermittelt.

3. Auftragsübersicht und deren Optionen 

kapitel8

Tritt der Versicherungsfall ein, sollten Sie schnell handeln! Wie genau, erfahren Sie hier.

Nachdem der erste Schreck überwunden ist, dass vielleicht sogar ein guter und langjähriger Kunde nicht bezahlt, steht Allianz Trade für den entstandenen Schaden ein. Genau dafür haben Sie schließlich eine Kreditversicherung. Nun sind bestimmte Schritte notwendig, damit Sie zügig an Ihr Geld kommen. 

1. Wählen Sie im „Quickmenü“ in der oberen rechten Ecke „EOLIS“ aus, um auf EOLIS zu gelangen.

2. Wählen Sie oben rechts das „Quickmenü“ aus, um auf die „Schadenmeldung“ zu gelangen.

3. Im oberen Teil der Schadenmaske wählen Sie zunächst die grundlegenden Informationen zu Ihrem Schadenfall aus.

Im unteren Teil der Maske geben Sie die Rechnungsdetails auf. Über die Schaltflächen „Rechnung hinzufügen“ und „Gutschriften“ geben Sie die entsprechenden Rechnungsdaten ein. 

4. Bitte füllen Sie die relevanten Felder und wählen die Art der Forderung aus der Liste aus.

Sie können Ihrer Meldung diverse Anhänge als Upload beifügen, bevor Sie die Meldung als Entwurf speichern oder mit „Bestätigen“ absenden.

• Machen Sie möglichst rasch eine Schadensanzeige – über den Online-Service oder per Formular. Schicken Sie bitte auch die dort aufgelisteten Unterlagen mit.

• Sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Kunden, indem Sie Ihre Forderung im Verfahren anmelden. Bitte stimmen Sie sich mit uns ab, wenn Sie Ihre Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen oder Ihr Kunde eine Zahlungsvereinbarung anbietet.

• Wichtig: Ihr Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn Sie Ihre Forderungen nicht innerhalb von sechs Monaten ab Kenntniserlangung vom Eintritt des Versicherungsfalles bei Allianz Trade anmelden.

• Der Nichtzahlungstatbestand ist nach vereinbartem Inkassoverfahren geregelt. Bitte prüfen Sie dazu Ihre Versicherungspolice.

• Ein Insolvenzverfahren ist eröffnet worden.

• Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgewiesen.

• Ein Schuldenbereinigungsplan wird vom Insolvenzgericht angenommen.

• Außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich mit sämtlichen Gläubigern.

• Eine von Ihnen vorgenommene Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden hat nicht zur vollen Schuldentilgung geführt. 

Sämtliche nach dem jeweiligen Rechtssystem vergleichbare Tatbestände gelten in allen versicherbaren Ländern.

Wichtig: Der Versicherungsfall muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten!

Schutz vor Forderungsausfällen und vieles mehr – einfach per Mausklick!

Was ist per Online-Service möglich? 

• Kreditprüfungsanträge stellen.

• Versicherungssummen verwalten und abrufen.

• Entscheidungshistorie einsehen.

• Sofortige Information über die Kreditentscheidungen.

• Kreditprüfungsanträge verwalten und abrufen.

• Downloadfunktionen zur Übernahme von Daten in Ihr IT-System.

• Suchfunktionen für die Anschriften Ihrer Kunden.

• Kundennummer ändern.

• Größere Kundenlisten verarbeiten.

• Überfällige Forderungen melden.

• Inkassoauftrag an Allianz Trade Collections erteilen und -status abrufen.

• Schaden melden und Status Sachbearbeitung abfragen.

• Umsätze und Salden melden.

• Nachrichten senden.

• Infos bei verbesserter Limitlage abrufen.

• Bonitätsbewertungen abrufen.

• Zustimmung von Zahlungszielverlängerungen beantragen.